Beschluss:
Der
Ausschuss Kunst und Kultur beschließt
die
Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an den Literaturhaus Köln e.V. in Höhe
von insgesamt 215.000 Euro in 2023 und 235.000 Euro ab 2024, und dafür
·
die Freigabe von
25.000 Euro ab 2023 für den Literaturhaus Köln e.V. aus den im Haushaltsplan
2023/2024 im Zuge des Finanzausschussbeschlusses (AN/1726/2022) vom 30.09.2022
zugesetzten Mitteln zum „Strukturerhalt Institutionen Freie Szene“. Der
Beschluss erfolgt für 2023 und 2024 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im
Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung,
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Rahmen der institutionellen
Förderung.
·
die Aufnahme der
seit 2019 aus Mitteln des Kulturamtes als Projekt des Literaturhauses
geförderten Vergabe von zwei Stipendien an Kölner Kinder- und
Jugendbuchautor*innen in die institutionelle Förderung des Literaturhauses
(20.000 Euro p.a.).
·
die anderweitige
Verwendung der Zuschussmittel für das Projekt „Heimspiel“ im Umfang von 10.000
Euro aus dem Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 –
Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in den Haushaltsjahren
2023 und 2024 aus der Position „Projektförderung Literatur“ zugunsten der
Position „Literaturhaus Köln e.V.“
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.