Beschluss:
Der
Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan
2023/2024 im Zuge des Finanzausschussbeschlusses (AN/1726/2022) vom 30.09.2022
zugesetzten Mittel in Höhe von 90.000 € zum „Strukturerhalt Institutionen Freie
Szene“ für die nachfolgenden Kulturbetriebe in 2023 und 2024 inkl.
mittelfristiger Finanzplanung im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der
Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen
im Rahmen der institutionellen Förderung:
Zuschussnehmer |
Freigabe/ |
bisherige Förderhöhe |
neue |
Kölner Jazzhaus e.V. bzw.
Stadtgarten |
70.000 € |
400.000 € |
470.000 € |
Fuhrwerkswaage Kunstraum gGmbH
|
20.000 € |
15.000 € |
35.000 € |
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.