Beschluss:

 

Der Ausschuss dankt der Petentin für ihre Eingabe und beschließt die Eingabe vom 05.05.2022 nicht weiterzuverfolgen, da die Stadt Köln weder Vermieter*innen noch Eigentümer*innen zur Anbringung oder Duldung von Steckersolaranlagen (Balkonkraftwerken) verpflichten kann.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.