Sitzung: 20.03.2023 BA/0017/2023
Vorlage: 0351/2023
Beschluss:
Der Ausschuss dankt der Petentin für ihre Eingabe und beschließt die Eingabe vom 05.05.2022 nicht weiterzuverfolgen, da die Stadt Köln weder Vermieter*innen noch Eigentümer*innen zur Anbringung oder Duldung von Steckersolaranlagen (Balkonkraftwerken) verpflichten kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.