Sachverhalt:

 

Am 05.02.2023 parkten ca. 30 KfZ illegal im Stadtgarten Köln Mülheim. Die

Fahrzeuge standen größtenteils auf den Grünflächen (Bilder anbei). Zudem war dort eine großflächige Ölspur auf dem Fußweg entlang der Tischtennisplatten. Die

Fahrzeuge sind scheinbar über den Parkplatz an der Sporthalle Bergischer Ring in

den Stadtgarten gefahren. Weitere Fahrzeuge dürften über den Zuweg an der

Fürstenbergstraße eingefahren sein. Die Poller dort waren entfernt. Wir haben wegen der Falschparker und der Ölspur das Ordnungsamt gerufen.

 

Das Ordnungsamt hatlediglich die Fahrzeuge fotografiert. Später war die Ölspur teilweise abgebunden, aber nicht vollständig. Das Öl ist weiter Richtung Süden geflossen. Es ist davon auszugehen, dass dieses Verhalten mittlerweile normalisiert ist und bei jeder Veranstaltung in der Stadthalle auftreten wird.

 

Frau Bürgeramtsleiterin Hohenforst liest die Fragen sowie die Antwort der Verwaltung vor.

Fragen

Welche Konsequenzen hatte der Einsatz konkret für die Falschparker und wegen der Ölspur ? Wurden überhaupt Bußgeldverfahren eingeleitet ? Wenn nein, warum nicht ?

Wurden die Veranstalter der Stadthalle und/oder die Gäste angesprochen, z.B. mit

einer Durchsage in der Stadthalle ? Wenn nein, warum nicht ?

Was gedenkt die Stadt gegen diese katastrophalen Zustände in der einzigen (!)

zusammenhängenden Grünfläche in der Gegend zu unternehmen ?

 

Antwort der Verwaltung

 

Hinsichtlich der Beschwerdelage des Stadtgartens in Mülheim hat es zu der genannten Thematik keinen schriftlichen Eingang in den Jahren 2022 und 2023 im Beschwerdemanagement von 323 gegeben und auch über das Leitstellensystem des Ordnungsdienstes wurden keine Aufträge eingetragen.

Ordnungsbehördliche Maßnahmen im Stadtgarten in Mülheim betreffen größtenteils die Aufgabenbereiche des „Wildcampierens“ von wohnungslosen Personen sowie unangeleinte Hunde.

Grundsätzlich gilt, dass nach § 22 der Kölner Stadtordnung (KSO) das Fahren, Parken, Mitführen oder Abstellen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugen und Anhängern

- auf Baumscheiben, Baumbeeten oder Ähnlichem,

- auf außerhalb der öffentlichen Straßen angelegten Grünstreifen,

- in öffentlichen Grünflächen und

- auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen

verboten sind. Von diesem Verbot sind lediglich Fahrzeuge wie Fahrräder und Fahrradanhänger mit einer Breite bis zu 100 Zentimeter, Krankenfahrstühle, Senioren- und Behindertendreiräder sowie Dienst- und Rettungsfahrzeug ausgenommen.

 

Eine vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung gegen § 22 KSO stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 38 KSO dar.

Der Ordnungsdienst der Stadt Köln wurde zu dem vom Beschwerdeführer genannten Sachverhalt zeitnah tätig und hat im Mülheimer Stadtgarten 35 Fahrzeuge fotografiert, die entgegen § 22 KSO ordnungswidrig auf den dortigen Grünanlagen parkten. Die Dokumentation der Fahrzeuge erfolgte, um in Anschluss Ordnungswidrigkeitenverfahren nach der oben erläuterten Rechtsgrundlage einzuleiten. Bezüglich der Ölspur wurde der dafür zuständige Bauhof der Stadt Köln beauftragt, welcher kurzfristige entsprechende Maßnahmen getroffen hat.

 

Ferner ist es, unter anderem aus Eigensicherungsgründen, nicht üblich, dass die betreibende Person bzw. die Gäste während einer Veranstaltung auf derartige ordnungswidrigen Zustände hingewiesen werden. Die Verstöße werden mit Verwarngeldern geahndet.

Anders verhält es sich, wenn die Fahrzeuge abgeschleppt werden, da es sich dabei um ein in Grundrechte eingreifendes Zwangsmittel handelt. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit würde man im Vorfeld versuchen den/die Fahrer/in vor Ort zu ermitteln.

 

In Bezug auf die Frage des Beschwerdeführers welche Maßnahmen gegen dieses ordnungswidrige Verhalten getroffen werden, kann angeführt werden, dass der Ordnungsdienst darauf hinwirken kann, dass die betreibende bzw. veranstaltende Person die Gäste künftig auffordert, das ordnungswidrige Abstellen der Fahrzeuge in der Grünanlage zu unterlassen.

Fragen:

 

War die Tiefgarage unter dem Parkplatz an der Stadthalle am 05.02.2023 geöffnet?

Wenn nein, warum nicht?

War das Parkhaus Galerie Wiener Platz an diesem Tag geöffnet? Wenn nein, warum

nicht?

Was gedenkt die Stadt zu tun, um die Öffnungszeiten der genannten Parkhäuser

auszuweiten?

Antwort der Verwaltung:

Bezüglich der letzten drei Fragen handelt es sich bei der Tiefgarage und dem Parkhaus Galerie Wiener Platz um privat Betriebene Parkhäuser. Diese sind beide an Sonntagen geschlossen. Seitens der Stadt Köln bestehen keine Einflussmöglichkeiten hinsichtlich der Öffnungszeiten.

 

Frau Bürgeramtsleiterin Hohenforst ergänzt anschließend, dass in der Sporthalle am Bergischen Ring an dem betreffenden Tag eine überregionale Sportveranstaltung stattgefunden habe. Einige der festgestellten Kraftfahrzeuge stammten von den dortigen Besuchern. Das Bürgeramt habe unmittelbar danach mit dem Veranstalter Kontakt gehabt. Dieser habe von sich aus bereits eingestanden, dass die Organisation des großen Zuschauerandrangs nicht reibungslos funktioniert habe und man die Parksituation zukünftig besser mit einplanen werde, gegebenenfalls sollen Wachdienste eingesetzt werden.