Nachtrag: 02.03.2023 Nummer 22

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Köln-Pass soll zukünftig automatisch an Empfänger*innen von SGBII-Leistungen und Wohngeld versandt werden. Ebenso an Personen, die einen Kinderzuschlag nach § 6a BKGG oder Kriegsopferfürsorge nach dem BVG erhalten.

 

Die Datenübermittlung der personenbezogenen Daten soll datenschutzkonform, z.B. per schriftlicher Einwilligungserklärung oder ähnlichen Verfahren erfolgen. Im Hinblick auf die rechtlichen und datenschutzrechtlichen Fragen, die sich laut Mitteilung 0182/2023 ergeben, wird die Verwaltung deshalb gebeten, Kontakt mit den Städten Düsseldorf und/oder Bonn aufzunehmen, die das Verfahren bereits erfolgreich umsetzen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

I. Abstimmung über den mündlich eingebrachten Änderungsantrag:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

II. Abstimmung über den so geänderten Dringlichkeitsantrag:

 

Einstimmig zugestimmt.