Beschluss in der Fassung des
Stadtentwicklungsausschusses vom 16.03.2023 (Anlage 14):
Der Rat beschließt den
Masterplan Stadtgrün (Fachplanung)
als gesamtstädtische strategische Vorgabe zur Sicherung des Stadtgrüns und zur
nachhaltigen Entwicklung der grünen Infrastruktur. Der Masterplan Stadtgrün
bildet eine wichtige Vorgabe für künftige räumliche Planungen, Entwicklungen und Abwägung mit anderen Belangen, zum Beispiel für
Bauleitpläne. Hierdurch wird gewährleistet, dass die grün- und
freiraumplanerischen Belange zum Schutz und zur Entwicklung der biologischen
Vielfalt, der gerechten Verteilung von
Grünflächen und des natürlichen Klimaschutzes ausreichend Berücksichtigung
finden und eine nachhaltige Entwicklung der Stadt gewährleistet wird. Bei
Bauleitplanverfahren sind die örtlichen Bedingungen, die sich durch den
Beschluss zum Masterplan Stadtgrün ergeben, den beschlussfassenden Gremien in
den Vorlagen darzulegen.
Der Rat beauftragt die
Verwaltung, im Rahmen einer Überarbeitung des Flächennutzungsplans die Flächen
der Kategorien Immergrün und Zukunftsgrün entsprechend ihrer Bedeutung für die
grüne Infrastruktur im Rahmen der Abwägung darzustellen, zu
berücksichtigen und je nach Ergebnis zu sichern. Die Verwaltung wird beauftragt nach dem Inkrafttreten des neuen
Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln einen Zeit- Maßnahmenplan für eine
Anpassung des Kölner Flächennutzungsplanes (FNP) an den Regionalplan zu
erarbeiten und den politischen Gremien vorzulegen.
Dort, wo Bauflächen im
Bereich der grünen Infrastruktur ausgewiesen sind, sollen verbindliche Vorgaben
für die Berücksichtigung der Vorgaben des Masterplans Stadtgrün für die
verbindliche Bauleitplanung formuliert werden. Dort, wo rechtskräftige
Bebauungspläne mit konträren Festsetzungen fortgeschrieben werden, ist der
Masterplan Stadtgrün als wichtige Vorgabe in der Abwägung zu berücksichtigen.
Der Rat beauftragt die
Verwaltung auf der Grundlage der Prioritätensetzung (Defizitanalyse)
weitergehende und detailliertere Grün- und Freiflächenpotenziale auf der Ebene
der Stadtbezirke in enger Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen zu
ermitteln und aufzuzeigen. Hierbei ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung
durchzuführen. Ziel soll es sein, in den dicht bebauten und unterversorgten
Stadtbezirken eine gerechte Verteilung
von Grünflächen herzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die
weitergehende Ermittlung der detaillierten Grün- und Freiflächenpotenziale der
Stadtbezirke im Jahr 2023 im Sinne der „gerechten Verteilung von Grünflächen“
mit Ehrenfeld und Kalk zu beginnen. Die Versorgungsanalyse der neun
Stadtbezirke ist bis zum Jahr 2027 abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und FDP sowie von RM Zimmerman (GUT Köln)
bei Stimmenthaltung der Fraktion Die FRAKTION und von RM Gabriel (KLIMA
FREUNDE) zugestimmt.
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Anmerkung:
Der Tagesordnungspunkt wurde
gemeinsam mit TOP 3.1.3 Antrag der Fraktion Die FRAKTION betreffend
"Grün bleibt Grün!", AN/0480/2023 behandelt.