Nachtrag: 09.03.2023

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Wir bitten die Verwaltung, die verkehrlichen Auswirkungen der folgenden Varianten zu prüfen und in die Abstimmung mit den Umwelt- und Verkehrsverbänden zu gehen:

 

-       Eine gegenläufige Einbahnstraße: Der MIV wird auf der Venloer Straße vom Venloer Wall bis zum Eingang Stadtgarten sowie zwischen der Herwarthstraße und der Bismarckstraße (geplant Tempo 20 gemäß Vorlage) als gegenläufige Einbahnstraße geführt. Die Einbahnstraßen werden für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet.

-       Autofreie Zone: Der Abschnitt zwischen Venloer Wall und Einfahrt des Stadtgarten-Lokals wird für den Autoverkehr gesperrt. Der Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt. Die baulichen Radwege zwischen Kamekestraße und Brüsseler Straße werden rückgebaut und der Platz dem Fußverkehr zugeschlagen.

-       Durchgängige Einbahnstraße: Der MIV wird auf der Venloer Straße zwischen Ring und Innerer Kanalstraße als Einbahnstraße geführt. Diese wird für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet. Der in Richtung des MIV fahrende Radverkehr wird im Mischverkehr geführt. Der Radverkehr in Gegenrichtung wird auf einer eigenen, baulich getrennten Radspur geführt.

 

In diesem Zusammenhang soll auch die Prüfung des Antrags AN/0088/2022, Umwidmung von Verkehrsflächen auf Vogelsanger Straße / Venloer Straße im Grüngürtel sowie die Öffnung der Ludolf-Camphausen-Straße für den Radverkehr integriert werden.

 

Um MIV-Ausweichverkehre in die Spichernstraße zu vermeiden soll geprüft werden, ob die Spichernstraße hinter der Christuskirche für die MIV-Durchfahrt gesperrt werden kann.

 

Die Maßnahmen sind so zu planen, dass eine Umsetzung zum Abschluss der Nachrüstung der zwei Zugangstreppen gesichert ist.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit von B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei gegen die CDU bei Enthaltung FDP zugestimmt.