Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

I.    Der Rat stimmt der Neufestsetzung der Gebühren gemäß § 14 der als Anlage 1 beigefügten Neufassung der Baumschutzsatzung auf Basis der als Anlage 6 beigefügten Gebührenberechnung zu.

II.   Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestands innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) sowie die Anlagen 1 und 2 zur Satzung. Die am 14.07.2011 beschlossene Baumschutzsatzung wird aufgehoben.

 

 


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Stimme des Herrn Kau zugestimmt.