Nachtrag: 20.03.2023

Zusatz: Tischvorlage

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt eine Förderung der bestehenden Greifvogelschutzstation und eine zusätzliche Förderung für den Aufbau einer Auffangstation für Igel, Bilche und Kleinvögel (gem. § 41 I S.2 Buchstabe t GO NRW) auf Gut Leidenhausen sowie die dazu notwendige Mittelumschichtung in Höhe von 143.000,- € (brutto) für 2023.

 

Die Mittel stehen im Haushaltsplan 2023/2024, im Teilergebnisplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes in der Produktgruppe 1401, Umweltordnung, –vorsorge, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Der Rat beschließt die hierzu erforderliche Mittelumschichtung aus der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in die Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen.

 

Die zur Maßnahmenfinanzierung ab dem Haushalt 2025 ff. entsprechend benötigten Aufwandsermächtigungen in Höhe von rund 55.000 € (brutto), werden vom Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften, im Zuge des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025, innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, im Teilergebnisplan des Umwelt und Verbraucherschutzamtes, in der Produktgruppe 1401, Umweltordnung, -vorsorge, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen vorgesehen. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen, in der Produktgruppe 1401, Umweltordnung, -vorsorge, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (zulasten des Umweltbildungskonzepts).

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Anmerkung: RM Henk-Hollstein hat an der Abstimmung wegen Befangenheit nicht teilgenommen.