Nachtrag: 20.03.2023
Sitzung: 20.03.2023 FA/0020/2023
Zusatz: Tischvorlage
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0870/2023
Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt
eine Förderung der bestehenden Greifvogelschutzstation und eine zusätzliche
Förderung für den Aufbau einer Auffangstation für Igel, Bilche und Kleinvögel
(gem. § 41 I S.2 Buchstabe t GO
NRW) auf
Gut Leidenhausen sowie die dazu notwendige Mittelumschichtung in Höhe von
143.000,- € (brutto) für 2023.
Die Mittel stehen
im Haushaltsplan 2023/2024, im
Teilergebnisplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes in der Produktgruppe
1401, Umweltordnung, –vorsorge, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen, zur Verfügung. Der Rat beschließt die hierzu
erforderliche Mittelumschichtung aus der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen in die Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen.
Die zur Maßnahmenfinanzierung ab dem Haushalt
2025 ff. entsprechend benötigten Aufwandsermächtigungen in Höhe von rund 55.000
€ (brutto), werden vom Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften, im
Zuge des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025, innerhalb des dann
zugewiesenen Budgets, im Teilergebnisplan des Umwelt und
Verbraucherschutzamtes, in der Produktgruppe 1401, Umweltordnung, -vorsorge, in
der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen vorgesehen. Die Deckung erfolgt
durch Wenigeraufwendungen, in der Produktgruppe 1401, Umweltordnung, -vorsorge,
in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
(zulasten des Umweltbildungskonzepts).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Anmerkung: RM
Henk-Hollstein hat an der Abstimmung wegen Befangenheit nicht teilgenommen.