Beschluss:

Der Verkehrsausschuss beschließt, die pilotweise Mitfinanzierung an der SB 91 auf Basis der in der Begründung genannten Aspekte um ein weiteres Jahr bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 zu verlängern, und beauftragt die Verwaltung, die hierfür erforderlichen Mittel bereitzustellen.

Die Aufwandsermächtigungen von max. 111.271,94 Euro stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilergebnisplan des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der Produktgruppe 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für das Jahr 2023 zur Verfügung. Die Kostenaufstellung des Rhein-Erft-Kreises aus dem Jahr 2020 dient weiterhin als Grundlage für die finanzielle Bemessung.

Die weitere Finanzierung seitens der Stadt Köln ab dem Fahrplanwechsel 2023 steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt eines messbaren Nutzens der Linie für die Entlastung der Verkehrsnetze in Köln sowie der Nutzung der Linie durch die Kölner*innen.

Hierfür hat der Rhein-Erft-Kreis der Stadt Köln zum Ende des 1. Halbjahres 2023 einen qualifizierten Nutzennachweis als Entscheidungsgrundlage für die weitere Finanzierung der SB 91 über den Fahrplanwechsel 2023 hinaus vorzulegen.

Ein Nutzen ergibt sich für die Stadt Köln, wenn sich die Nachfrage auf der SB 91 entsprechend der gutachterlichen Prognose in Bezug auf alle folgend genannten Parameter einstellt (vgl. Vorlagen-Nr. 2844/2020):

·         Durchschnittliche Fahrgäste/Tag        > 390 Fahrgäste,

·         Maximale Besetzung                          172 Fahrgäste/Tag,

·         Besetzung Spitzenstunde                   15 % (26 Fahrgäste/Stunde) &

                                                                                    13,0 Fahrgäste je Fahrtrichtung.

 

Der Verkehrsausschuss wird auf Grundlage des durch den Rhein-Erft-Kreis zu erbringenden Nutzennachweises über die Einstellung oder die Fortführung der Mitfinanzierung des Betriebs der SB 91 entscheiden.

Sollte der Rhein-Erft-Kreis den zuvor genannten qualifizierten Nutzennachweis und eine nachvollziehbare Kostenaufstellung nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung, die Mitfinanzierung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 einzustellen. Der Verkehrsausschuss sowie die Bezirksvertretungen Lindenthal und Chorweiler sind in diesem Fall durch die Verwaltung zu informieren.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt