Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat stellt gemäß § 4 Betriebssatzung i.V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Eig. VO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich-Orchester für das Wirtschaftsjahr 2023/2024 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung mit einem Jahresfehlbetrag von 2.169 TEUR fest. Die mittelfristige Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen. Daraus ergeben sich keine Ansprüche für die Gesellschaft.

 

Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 0,5 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt