Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat gem. Anlage 9 wie folgt zu beschließen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung der Tunnelvariante gestalterisch und geometrisch zu optimieren und bis einschließlich der Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung) und 4 (Genehmigungsplanung) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) fortzuführen. Die erforderlichen Grunderwerbsverhandlungen mit der Diakonie Michaelshoven und weiteren betroffenen Anliegern sollen aufgenommen werden.

Parallel wird die HGK beauftragt, die seitens der Bezirksvertretung Rodenkirchen beschlossene ebenerdige Variante (beschrankter Bahnübergang) zu planen.

Die Planung der HGK umfasst die Grundlagenermittlung (LP 1) bis einschließlich Genehmigungsplanung (LP 4) der HOAI.

 

Vor Einleitung eines Baugenehmigungsverfahrens / Planfeststellungsverfahrens werden die Ergebnisse aller Planungen erneut in den politischen Beschlusslauf geben um die Entscheidung herbeizuführen, für welche Variante die Baugenehmigung bei der Genehmigungsbehörde eingeholt werden soll. Nach erteilter Baugenehmigung wird den politischen Gremien der Baubeschluss vorgelegt.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt