Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den Erlass der 288. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen 1, 2, 3 und 5 keine Änderungswünsche äußern.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.