Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt den Erlass der 288.
Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28.
Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW
für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen 1, 2, 3 und 5 keine Änderungswünsche äußern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.