Der Ausschuss für
Schule und Weiterbildung empfiehlt wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Köln beschließt die schulrechtliche Errichtung einer neuen Gesamtschule in einem Interim am Standort Bürgerpark Nord, Escher Straße 279, 50739 Köln-Bilderstöckchen mit vier Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2024/25 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule startet am 01.08.2024 mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf. Die Gesamtschule wird nach Zurverfügungstellung eines geeigneten Schulgebäudes im Stadtteil Köln-Weidenpesch dorthin umziehen.
- Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die neue Gesamtschule in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen als gebundene Ganztagsschule geführt wird.
- Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Schulaufsicht an dieser Gesamtschule gemäß § 20 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 2 Schulgesetz NRW unmittelbar das Gemeinsamen Lernen einrichten kann.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel für die schulrechtliche Errichtung, Inbetriebnahme und den Schulbetrieb der Gesamtschule am Interimsstandort Bürgerpark Nord, Escher Straße 279, 50739 Köln-Bilderstöckchen und in Folge am zukünftigen Standort in Köln-Weidenpesch ab dem Schuljahr 2024/25 bereitzustellen.
- Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.