Der Ausschuss
Klima, Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Geänderter Beschluss gem. mündlichem Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion
(fett/kursiv):
1. Der Rat beschließt im Rahmen
der städtischen Anpassung an den Klimawandel die Verlängerung der Förderung von
Dach- und Fassadenbegrünungen sowie für Entsiegelung von Höfen und Vorgärten
(Förderprogramm „GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe“) für weitere
5 Jahre für den Zeitraum 01.08.2023 bis 31.07.2028 (gem. § 41 I S.2 Buchstabe t GO NRW).
2. Der Rat beschließt die überarbeitete Förderrichtlinie. Eine
Übersicht der einzelnen Änderungen ist aus der beigefügten Synopse in Anlage 3
beigefügt.
Mit
Ergänzung des Satzes unter Punkt 5.1 der Förderrichtlinie (Anlage 1):
Die gewerbliche Förderung ist auf kleine und mittlere Betriebe beschränkt (KMU=
weniger als 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder
eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.
3. Zudem beschließt der Rat das Fördervolumen von jährlich 600.000 €
auf 1 Mio. € (brutto) ab 2023 zu erhöhen.
Die Mittel stehen im Haushaltsplan 2023/2024
im Teilfinanzplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes in der Produktgruppe
1401, Umweltordnung, -vorsorge, in der Teilplanzeile 11,
Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, bei der Finanzstelle 5704-1401-0-AZ01, ARAP
„GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe“, in Höhe von
600.000 € p.a. zur Verfügung und wurden auch in der mittelfristigen Finanzplanung
bis zum Jahr 2027 fortlaufend berücksichtigt.
Die Finanzierung
der Aufstockung um 400.000 € (brutto) p.a. für die Jahre 2023 und 2024 erfolgt
aus den zusätzlich bereitgestellten Mitteln aus dem politischen
Veränderungsnachweis 2023/2024 im Teilfinanzplan des Umwelt- und
Verbraucherschutzamtes, in der Produktgruppe 1401, Umweltordnung,-vorsorge,
Teilplanzeile 11 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, bei der
Finanzstelle 5704-1401-0-AZ01, ARAP „GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden
| Höfe“.
Die Fördermittel sind mit einer
Gegenleistungsverpflichtung von 10 Jahren verbunden. Im Haushaltsplan 2023/2024
wurden im Teilergebnisplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes,
Produktgruppe 1401 Umweltordnung, -vorsorge, in der Teilplanzeile 16, sonstige
ordentliche Aufwendungen für die Jahre 2023 bis 2027 für das Förderprogramm
GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe rund 235.000 € p.a. zur
„Auflösung der Gegenleistungsverpflichtung“ berücksichtigt. In 2024 wird der Mehrbedarf im Rahmen der
laufenden Bewirtschaftung durch Mittelumschichtungen im Teilplan 1401,
Teilplanzeile 13, „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ von Dezernat für Umwelt, Klima und
Liegenschaften sichergestellt.
Ab dem Haushaltsjahr 2025 wird das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen.
Die Verwaltung führt eine Evaluation des Förderprogramms für die Jahre 2018 bis 2023 durch.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.