Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Geänderter Beschluss gem. mündlichem Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (fett/kursiv):

1.  Der Rat beschließt im Rahmen der städtischen Anpassung an den Klimawandel die Verlängerung der Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie für Entsiegelung von Höfen und Vorgärten (Förderprogramm „GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe“) für weitere 5 Jahre für den Zeitraum 01.08.2023 bis 31.07.2028 (gem. § 41 I S.2 Buchstabe t GO NRW).

2. Der Rat beschließt die überarbeitete Förderrichtlinie. Eine Übersicht der einzelnen Änderungen ist aus der beigefügten Synopse in Anlage 3 beigefügt.

Mit Ergänzung des Satzes unter Punkt 5.1 der Förderrichtlinie (Anlage 1):
Die gewerbliche Förderung ist auf kleine und mittlere Betriebe beschränkt (KMU= weniger als 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.

3. Zudem beschließt der Rat das Fördervolumen von jährlich 600.000 € auf 1 Mio. € (brutto) ab 2023 zu erhöhen.

Die Mittel stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilfinanzplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes in der Produktgruppe 1401, Umweltordnung, -vorsorge, in der Teilplanzeile 11, Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, bei der Finanzstelle 5704-1401-0-AZ01, ARAP „GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe“, in Höhe von 600.000 € p.a. zur Verfügung und wurden auch in der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2027 fortlaufend berücksichtigt.

Die Finanzierung der Aufstockung um 400.000 € (brutto) p.a. für die Jahre 2023 und 2024 erfolgt aus den zusätzlich bereitgestellten Mitteln aus dem politischen Veränderungsnachweis 2023/2024 im Teilfinanzplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes, in der Produktgruppe 1401, Umweltordnung,-vorsorge, Teilplanzeile 11 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, bei der Finanzstelle 5704-1401-0-AZ01, ARAP „GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe“.

Die Fördermittel sind mit einer Gegenleistungsverpflichtung von 10 Jahren verbunden. Im Haushaltsplan 2023/2024 wurden im Teilergebnisplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes, Produktgruppe 1401 Umweltordnung, -vorsorge, in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen für die Jahre 2023 bis 2027 für das Förderprogramm GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe rund 235.000 € p.a. zur „Auflösung der Gegenleistungsverpflichtung“ berücksichtigt. In 2024 wird der Mehrbedarf im Rahmen der laufenden Bewirtschaftung durch Mittelumschichtungen im Teilplan 1401, Teilplanzeile 13, „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ von Dezernat für Umwelt, Klima und Liegenschaften sichergestellt.

Ab dem Haushaltsjahr 2025 wird das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen.

Die Verwaltung führt eine Evaluation des Förderprogramms für die Jahre 2018 bis 2023 durch.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.