Der Ausschuss für
Schule und Weiterbildung empfiehlt wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
- Der Rat
beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW),
die Gemeinschaftsgrundschule Nußbaumerstraße, GGS, Schulnr. 112471, Nußbaumerstraße
254-256, 50825 Köln-Neuehrenfeld, um 0,5 Züge auf zukünftig 4 Züge zu
erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2024/25 umgesetzt werden.
- Der Rat beauftragt
die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz
Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
- Die sofortige
Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4
Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.