Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

  1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die Gemeinschaftsgrundschule Nußbaumerstraße, GGS, Schulnr. 112471, Nußbaumerstraße 254-256, 50825 Köln-Neuehrenfeld, um 0,5 Züge auf zukünftig 4 Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2024/25 umgesetzt werden.
  2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
  3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.