Beschluss:
- bis auf weiteres jeweils
eine*n Vertreter*in der Bezirksschüler*innenvertretung Köln und des Kölner
Jugendrings nach Maßgabe des Absatz 3 des § 58 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen als Vertreter einer Bevölkerungsgruppen, die von
den Entscheidung der Bezirksvertretung vorwiegend betroffen ist, zur
beratenden Teilnahme ab der ersten Sitzung nach den diesjährigen
Herbstferien zuzulassen.
1.1. Die Vertreter*innen müssen zum Zeitpunkt ihrer Zulassung das 14. Lebensjahr vollendet, dürfen aber das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
1.2. Der/Die Vertreter*in der Bezirksschüler*innenschaft muss eine Schule im Stadtbezirk Innenstadt besuchen oder wie der/die Vertreter*in des Kölner Jugendrings seinen/ihren Hauptwohnsitz haben. Entfällt diese Maßgabe, erlischt damit die Zulassung – dies ist der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Innenstadt unmittelbar mitzuteilen.
1.3. Die beiden Organisationen bestimmen nach Beginn eines jeden Schuljahr jeweils aus ihrer Mitte eine*n Vertreter*in. Ein*e Ersatzvertreter*in kann bestimmt werden. Eine Geschlechterparität wird gewünscht. Die Daten der Vertreter*innen (Vorname, Name, Alter, Adresse sowie ggf. die Schulzugehörigkeit) sind durch die Organisation unmittelbar der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Innenstadt zu übermitteln.
1.4. Bis zur Neubestimmung eines/einer Vertreter*in bleiben bereits zugelassene Vertreter*innen unter Maßgabe von Punkt 1.2. Teil der Bezirksvertretung Innenstadt.
1.5. Falls die Gemeindeordnung für sie keine Aufwandsentschädigungen (Sitzungsgeld) vorsehen sollte, werden diese entsprechend den Regularien für sachkundige Einwohner*innen in den Ausschüssen des Kölner Rates aus Mitteln des Bezirks geleistet.
- bittet den Bezirksbürgermeister und den Geschäftsführer der Bezirksvertretung Innenstadt spätestens zur Sitzung am 24. August einen Verfahrensvorschlag der Bezirksvertretung vorzulegen, der sicherstellt, dass Sitzungen mit den entsprechenden Schutzgesetzen im Einklang stehen. So sollen sie u.a. durch Pausen getaktet werden und ihre Dauer angemessen begrenzt bleiben. Eine frühzeitige Einbindung beider Verbände in die Entwicklung ist hierbei anzustreben – zur Sitzung sind sie einzuladen.
- Die BV Innenstadt unterstützt die Idee mittelfristig direkt
gewählte Jugendvertreter*innen aus einem einzurichtenden Jugendrat in den
Bezirksvertretungen zu etablieren, wie es beispielsweise schon in
Düsseldorf der Fall ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.