Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die
Grünen "Bewohnerparkgebührenordnung"
AN/1208/2023
I.
Beschluss über
den Änderungsantrag AN/1208/2023:
Eine marktwirtschaftliche
Berechnung der Parkraumgebühren nach Bilanzrecht steht dem Gewinnverbot der
öffentlichen Hand entgegen und kann so nicht Grundlage für die Höhe des Bewohnerparkausweises
sein. Grundlage dürfen nicht Grundstückskosten sein, in die spekulative
Verkaufserlöse einfließen können, sondern nur die tatsächlichen Erstellungs-
und Sachkosten.
Der Bewohnerparkausweis
wird je Quartier nach Kostenansatz gerechnet und laut Untersuchung auf maximal
260 € festgelegt. Es erfolgt eine Staffelung bis zum Erreichen der 260€ nach
Jahren. Die Erhöhung in 2024 beläuft sich auf 120 €, 2025 auf 200 € und 2026
den Endbetrag von max. 260 €.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen, gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD und DIE LINKE/Die PARTEI und der Stimme von Herr Krasson
(AfD) und der Stimme von Frau Bastian (FDP) zugestimmt.
II.
Beschluss über
die geänderte Beschlussvorlage:
1.
Der Rat beschließt die Festsetzung der Gebühren für
Bewohnerparkausweise gemäß der unter Punkt „Berechnung künftiger Gebühren für
Bewohnerparkausweise“ aufgeführten Berechnung.
2.
Der Rat beschließt die Anpassung der Gebühren für
Bewohnerparkausweise gemäß der als Anlage beigefügten
Bewohnerparkgebührenordnung.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen
Maßnahmen für die Umsetzung der geänderten Bewohnerparkgebührenordnung umzusetzen
und die hierfür erforderlichen Stellenbedarfe im Rahmen des regulären
Stellenplanverfahrens einzurichten. Die Refinanzierung der Stellen erfolgt aus
den Gebührenmehrerträgen. Weiterhin werden die notwendigen
Softwareanforderungen schnellstmöglich ermittelt und in einer gesonderten
Beschlussvorlage dargelegt.
4.
Die Einführung der neuen Gebührenordnung soll vorbehaltlich
der unter Punkt 3 genannten Detailermittlung zum 01.01.2024 erfolgen.
5.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept zu
erarbeiten, wie das Bewohnerparken auf städtische Parkbauten ausgeweitet werden
kann. Anhand zweier städtischer Parkbauten soll exemplarisch ein konkretes
Betriebskonzept aufgestellt und den zuständigen Gremien zum Beschluss vorgelegt
werden.
6.
Gemäß des beschlossenen Masterplans Parken (AN/2635/2021)
beauftragt der Rat die Verwaltung, das Konzept zur Digitalisierung der
Parkraumbewirtschaftung zu erstellen sowie zu überprüfen, ob auch Schul- und
Supermarktparkplätze für das Bewohnerparken geöffnet werden können.
7. Eine marktwirtschaftliche Berechnung der Parkraumgebühren nach
Bilanzrecht steht dem Gewinnverbot der öffentlichen Hand entgegen und kann so
nicht Grundlage für die Höhe des Bewohnerparkausweises sein. Grundlage dürfen
nicht Grundstückskosten sein, in die spekulative Verkaufserlöse einfließen
können, sondern nur die tatsächlichen Erstellungs- und Sachkosten. Der
Bewohnerparkausweis wird je Quartier nach Kostenansatz gerechnet und laut
Untersuchung auf maximal 260 € festgelegt. Es erfolgt eine Staffelung bis zum
Erreichen der 260€ nach Jahren. Die Erhöhung in 2024 beläuft sich auf 120 €,
2025 auf 200 € und 2026 den Endbetrag von max. 260 €.
Abstimmungsergebnis: