Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Bewohnerparkgebührenordnung"

AN/1208/2023

 

I.              Beschluss über den Änderungsantrag AN/1208/2023:

Eine marktwirtschaftliche Berechnung der Parkraumgebühren nach Bilanzrecht steht dem Gewinnverbot der öffentlichen Hand entgegen und kann so nicht Grundlage für die Höhe des Bewohnerparkausweises sein. Grundlage dürfen nicht Grundstückskosten sein, in die spekulative Verkaufserlöse einfließen können, sondern nur die tatsächlichen Erstellungs- und Sachkosten.

Der Bewohnerparkausweis wird je Quartier nach Kostenansatz gerechnet und laut Untersuchung auf maximal 260 € festgelegt. Es erfolgt eine Staffelung bis zum Erreichen der 260€ nach Jahren. Die Erhöhung in 2024 beläuft sich auf 120 €, 2025 auf 200 € und 2026 den Endbetrag von max. 260 €.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen, gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE/Die PARTEI und der Stimme von Herr Krasson (AfD) und der Stimme von Frau Bastian (FDP) zugestimmt.

 

II.            Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage:

1.    Der Rat beschließt die Festsetzung der Gebühren für Bewohnerparkausweise gemäß der unter Punkt „Berechnung künftiger Gebühren für Bewohnerparkausweise“ aufgeführten Berechnung.

 

2.    Der Rat beschließt die Anpassung der Gebühren für Bewohnerparkausweise gemäß der als Anlage beigefügten Bewohnerparkgebührenordnung.

 

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Maßnahmen für die Umsetzung der geänderten Bewohnerparkgebührenordnung umzusetzen und die hierfür erforderlichen Stellenbedarfe im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens einzurichten. Die Refinanzierung der Stellen erfolgt aus den Gebührenmehrerträgen. Weiterhin werden die notwendigen Softwareanforderungen schnellstmöglich ermittelt und in einer gesonderten Beschlussvorlage dargelegt.

 

4.    Die Einführung der neuen Gebührenordnung soll vorbehaltlich der unter Punkt 3 genannten Detailermittlung zum 01.01.2024 erfolgen.

 

5.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept zu erarbeiten, wie das Bewohnerparken auf städtische Parkbauten ausgeweitet werden kann. Anhand zweier städtischer Parkbauten soll exemplarisch ein konkretes Betriebskonzept aufgestellt und den zuständigen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden.

 

6.    Gemäß des beschlossenen Masterplans Parken (AN/2635/2021) beauftragt der Rat die Verwaltung, das Konzept zur Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung zu erstellen sowie zu überprüfen, ob auch Schul- und Supermarktparkplätze für das Bewohnerparken geöffnet werden können.

 

7.    Eine marktwirtschaftliche Berechnung der Parkraumgebühren nach Bilanzrecht steht dem Gewinnverbot der öffentlichen Hand entgegen und kann so nicht Grundlage für die Höhe des Bewohnerparkausweises sein. Grundlage dürfen nicht Grundstückskosten sein, in die spekulative Verkaufserlöse einfließen können, sondern nur die tatsächlichen Erstellungs- und Sachkosten. Der Bewohnerparkausweis wird je Quartier nach Kostenansatz gerechnet und laut Untersuchung auf maximal 260 € festgelegt. Es erfolgt eine Staffelung bis zum Erreichen der 260€ nach Jahren. Die Erhöhung in 2024 beläuft sich auf 120 €, 2025 auf 200 € und 2026 den Endbetrag von max. 260 €.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen, gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE/Die PARTEI und der Stimme von Herr Krasson (AfD) und der Stimme von Frau Bastian (FDP) zugestimmt.