Beschluss:
Bis zur Umsetzung des Beschlusses 1707/2021 ist die betroffene Strecke
von Haus Nr. 316 bis zur Einmündung in den Feldweg zum SSZ mit einem
Halteverbot zu versehen.
In
der BV-Sitzung vom 02.09.2021 wurde unter TOP 8.33. und der Dokumentennummer 1707/2021
nachstehender Planungsbeschluss gefasst.
Die Bezirksvertretung Porz
beauftragt die Verwaltung, für das Teilstück der Frankfurter Straße 298 bis 316
zwischen dem Kreisverkehr an der Nachtigallenstraße und der Einmündung des vom
Schulzentrum und Schwimmbad kommenden und von den Schulkindern genutzten
Fußweges beim SSZ Wahn einen Gehweg und einen Fahrradweg zu planen
und nach Beratung und Abstimmung zu realisieren. Für die Weiterführung
in Richtung Urbach ist auf Höhe des SSZ eine Querungshilfe vorzusehen.
Obwohl
die Gehwege bereits bei Bau der Wohnhäuser in den 80er Jahren vorgesehen, der Ursprung
also über 40 Jahre zurückliegt, ist bisher nichts passiert.
Eine Anfrage zur Umsetzung
(AN/0316/2022) wurde am 07.04.2022, also vor ca. einem Jahr dahingehend
beantwortet, dass aufgrund Arbeitsüberlastung und fehlenden Personals keine Zeitangaben
zum Umsetzungstermin gemacht werden können.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.