Sitzung: 13.06.2023 UG/0024/2023
Zusatz: (zurückgestellt am 25.05.2023)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 2352/2022
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat wie Punkt V. zu beschließen:
I.
Beschluss:
Entsprechend dem Ratsauftrag AN/2624/2021 legt die
Verwaltung eine Bestandsaufnahme von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung vor und
entwickelt eine Strategie, um die Querschnittsaufgabe Klimawandelanpassung in
der Verwaltung für die Folgejahre zu verorten.
1.
Der Rat genehmigt die Entwurfsplanung und die
Kostenberechnung für die in der Anlage 1 dargestellten Sofortmaßnahmen mit
Gesamtaufwendungen i.H.v. 287.450 € (brutto) p.a..
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
2.
Zudem beauftragt der Rat die
Verwaltung alle erforderlichen Maßnahmen zur Einrichtung einer
Koordinationsstelle „KlimawandelAnpassungsManagement (KAM)“ mit
Gesamtaufwendungen i.H.v. 300.900 € (brutto) p.a. umzusetzen und die hierfür
erforderlichen Mehrstellen im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens zu
realisieren.
Die
Gesamtaufwendungen der Maßnahmen unter Punkt 1 und 2 betragen auf Basis der
vorliegenden Kostenberechnung 588.350 € brutto p.a. Diese sind in Anlage 1
dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
3.
Zur Finanzierung der vorgenannten
Gesamtaufwendungen i.H.v. 588.350 € brutto stehen u.a. im Teilergebnisplan des
Umwelt- und Verbraucherschutzamtes in der Produktgruppe 1401, Umweltordnung,
-vorsorge in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen,
Finanzmittel i.H.v. 413.350 € (brutto) zur Verfügung. Die restliche
Finanzierung von 175.000 € brutto stellt das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün
und Liegenschaften im Rahmen des Stellenplanverfahrens sicher.
Ab dem Haushaltsjahr 2025 wird das Dezernat
für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften im Rahmen des
Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen
Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch Umschichtungen,
vorsehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
4.
Der Rat beschließt zur Umsetzung des „Masterplans
Stadtgrün“ in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 überplanmäßige zahlungswirksame
Mehraufwendungen gemäß § 83 GO NRW in Höhe von jeweils 93.400 € brutto im
Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der
Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft,
Erholungsanlagen, in der Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen (80.600 €
brutto) und der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
(12.800 € brutto), zur Verfügung zu stellen. Die Deckung erfolgt in
entsprechender Höhe durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im
Teilergebnisplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes in der Produktgruppe
1401, Umweltordnung, -vorsorge, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen. Die Deckungsmittel sind in den ausgewiesenen
Gesamtaufwendungen enthalten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und FDP - zugestimmt.
5.
Zudem beschließt der Rat, dass über die Umsetzung
der Maßnahmen aus dem als Anlage 2 beigefügten Bestandskatalog jährlich zu
berichten ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
II. Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. zu TOP Ö 4.1.5 betr.: "Bestandsaufnahme und Strategie zur Integrierten Klimafolgenanpassung" (2352/2022 zu TOP 2.1.1 - SoSi AKUG 13.06.2023)
AN/1133/2023
Die Fraktion Die Linke. hat die Angelegenheit zurückgezogen.
III. Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt zu TOP 2.1.1 betr.: " Bestandsaufnahme und Strategie zur Integrierten Klimafolgenanpassung" (2352/2022)
AN/1228/2023
Der Beschlusstext
wird wie folgt ergänzt:
- Im Bestandskatalog - Maßnahmen zur integrierten
Klimafolgenanpassung – sind folgende Maßnahmen zur Verschattung mit
aufzunehmen:
Handlungsfeld: Gesundheit
Titel der Handlung: Verschattung von öffentlichen Flächen
Beschreibung: Im Rahmen eines Versuchs sind kurzfristig ein Kinderspielplatz und eine öffentliche Platzfläche durch geeignete Verschattung zu kühlen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
IV.
Mündlicher Änderungsantrag der Fraktionen Die
Fraktion zu TOP 2.1.1 betr.: " Bestandsaufnahme und Strategie zur
Integrierten Klimafolgenanpassung"
(2352/2022)
Beschluss:
Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:
- Im Bestandskatalog -
Maßnahmen zur integrierten Klimafolgenanpassung – sind folgende Maßnahmen
zur Entsiegelung mit aufzunehmen:
- Kontrolle des Begrünungsgebots privater Gärten gemäß Bauordnung NRW
- Rückbau versiegelter Gartenflächen (sogenannter Schottergärten)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig abgelehnt.
V.
Geänderter
Beschluss gem. Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und
Volt (AN1228/2023) (fett/kursiv):
Entsprechend dem Ratsauftrag AN/2624/2021 legt die
Verwaltung eine Bestandsaufnahme von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung vor und
entwickelt eine Strategie, um die Querschnittsaufgabe Klimawandelanpassung in
der Verwaltung für die Folgejahre zu verorten.
1.
Der Rat genehmigt die Entwurfsplanung und die
Kostenberechnung für die in der Anlage 1 dargestellten Sofortmaßnahmen mit
Gesamtaufwendungen i.H.v. 287.450 € (brutto) p.a..
2.
Zudem beauftragt der Rat die
Verwaltung alle erforderlichen Maßnahmen zur Einrichtung einer
Koordinationsstelle „KlimawandelAnpassungsManagement (KAM)“ mit
Gesamtaufwendungen i.H.v. 300.900 € (brutto) p.a. umzusetzen und die hierfür
erforderlichen Mehrstellen im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens zu
realisieren.
Die
Gesamtaufwendungen der Maßnahmen unter Punkt 1 und 2 betragen auf Basis der
vorliegenden Kostenberechnung 588.350 € brutto p.a. Diese sind in Anlage 1
dargestellt.
3.
Zur Finanzierung der vorgenannten
Gesamtaufwendungen i.H.v. 588.350 € brutto stehen u.a. im Teilergebnisplan des
Umwelt- und Verbraucherschutzamtes in der Produktgruppe 1401, Umweltordnung,
-vorsorge in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen,
Finanzmittel i.H.v. 413.350 € (brutto) zur Verfügung. Die restliche
Finanzierung von 175.000 € brutto stellt das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün
und Liegenschaften im Rahmen des Stellenplanverfahrens sicher.
Ab dem Haushaltsjahr 2025 wird das Dezernat
für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften im Rahmen des
Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen
Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch Umschichtungen,
vorsehen.
4.
Der Rat beschließt zur Umsetzung des „Masterplans
Stadtgrün“ in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 überplanmäßige zahlungswirksame
Mehraufwendungen gemäß § 83 GO NRW in Höhe von jeweils 93.400 € brutto im
Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der
Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft,
Erholungsanlagen, in der Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen (80.600 €
brutto) und der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
(12.800 € brutto), zur Verfügung zu stellen. Die Deckung erfolgt in
entsprechender Höhe durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im
Teilergebnisplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes in der Produktgruppe
1401, Umweltordnung, -vorsorge, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen. Die Deckungsmittel sind in den ausgewiesenen
Gesamtaufwendungen enthalten.
5.
Zudem beschließt der Rat, dass über die Umsetzung
der Maßnahmen aus dem als Anlage 2 beigefügten Bestandskatalog jährlich zu
berichten ist.
6.
Im Bestandskatalog - Maßnahmen zur
integrierten Klimafolgenanpassung – sind folgende Maßnahmen zur Verschattung
mit aufzunehmen:
Handlungsfeld: Gesundheit
Titel der Handlung: Verschattung von öffentlichen Flächen
Beschreibung: Im Rahmen eines Versuchs sind
kurzfristig ein Kinderspielplatz und eine öffentliche Platzfläche durch
geeignete Verschattung zu kühlen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Stimme der FDP-Fraktion – zugestimmt.