Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat wie Punkt V. zu beschließen:

I.              Beschluss:

Entsprechend dem Ratsauftrag AN/2624/2021 legt die Verwaltung eine Bestandsaufnahme von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung vor und entwickelt eine Strategie, um die Querschnittsaufgabe Klimawandelanpassung in der Verwaltung für die Folgejahre zu verorten.

1.    Der Rat genehmigt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung für die in der Anlage 1 dargestellten Sofortmaßnahmen mit Gesamtaufwendungen i.H.v. 287.450 € (brutto) p.a..

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

2.    Zudem beauftragt der Rat die Verwaltung alle erforderlichen Maßnahmen zur Einrichtung einer Koordinationsstelle „KlimawandelAnpassungsManagement (KAM)“ mit Gesamtaufwendungen i.H.v. 300.900 € (brutto) p.a. umzusetzen und die hierfür erforderlichen Mehrstellen im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens zu realisieren.

Die Gesamtaufwendungen der Maßnahmen unter Punkt 1 und 2 betragen auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung 588.350 € brutto p.a. Diese sind in Anlage 1 dargestellt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

3.    Zur Finanzierung der vorgenannten Gesamtaufwendungen i.H.v. 588.350 € brutto stehen u.a. im Teilergebnisplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes in der Produktgruppe 1401, Umweltordnung, -vorsorge in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Finanzmittel i.H.v. 413.350 € (brutto) zur Verfügung. Die restliche Finanzierung von 175.000 € brutto stellt das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften im Rahmen des Stellenplanverfahrens sicher.

Ab dem Haushaltsjahr 2025 wird das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

4.    Der Rat beschließt zur Umsetzung des „Masterplans Stadtgrün“ in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 überplanmäßige zahlungswirksame Mehraufwendungen gemäß § 83 GO NRW in Höhe von jeweils 93.400 € brutto im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in der Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen (80.600 € brutto) und der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (12.800 € brutto), zur Verfügung zu stellen. Die Deckung erfolgt in entsprechender Höhe durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes in der Produktgruppe 1401, Umweltordnung, -vorsorge, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Deckungsmittel sind in den ausgewiesenen Gesamtaufwendungen enthalten.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und FDP - zugestimmt.

5.    Zudem beschließt der Rat, dass über die Umsetzung der Maßnahmen aus dem als Anlage 2 beigefügten Bestandskatalog jährlich zu berichten ist.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

II.            Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. zu TOP Ö 4.1.5 betr.: "Bestandsaufnahme und Strategie zur Integrierten Klimafolgenanpassung" (2352/2022 zu TOP 2.1.1 - SoSi AKUG 13.06.2023)

          AN/1133/2023

Die Fraktion Die Linke. hat die Angelegenheit zurückgezogen.

III.           Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt zu TOP 2.1.1 betr.: " Bestandsaufnahme und Strategie zur Integrierten Klimafolgenanpassung" (2352/2022)

          AN/1228/2023

Beschluss:

Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:

  1. Im Bestandskatalog - Maßnahmen zur integrierten Klimafolgenanpassung – sind folgende Maßnahmen zur Verschattung mit aufzunehmen:

Handlungsfeld:            Gesundheit

Titel der Handlung:      Verschattung von öffentlichen Flächen

Beschreibung:             Im Rahmen eines Versuchs sind kurzfristig ein Kinderspielplatz und eine öffentliche Platzfläche durch geeignete Verschattung zu kühlen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

IV.          Mündlicher Änderungsantrag der Fraktionen Die Fraktion zu TOP 2.1.1 betr.: " Bestandsaufnahme und Strategie zur Integrierten Klimafolgenanpassung"  (2352/2022)

Beschluss:

Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:

  1. Im Bestandskatalog - Maßnahmen zur integrierten Klimafolgenanpassung – sind folgende Maßnahmen zur Entsiegelung mit aufzunehmen:

-       Kontrolle des Begrünungsgebots privater Gärten gemäß Bauordnung NRW

-       Rückbau versiegelter Gartenflächen (sogenannter Schottergärten)

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig abgelehnt.

V.            Geänderter Beschluss gem. Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt (AN1228/2023) (fett/kursiv):

Entsprechend dem Ratsauftrag AN/2624/2021 legt die Verwaltung eine Bestandsaufnahme von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung vor und entwickelt eine Strategie, um die Querschnittsaufgabe Klimawandelanpassung in der Verwaltung für die Folgejahre zu verorten.

1.    Der Rat genehmigt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung für die in der Anlage 1 dargestellten Sofortmaßnahmen mit Gesamtaufwendungen i.H.v. 287.450 € (brutto) p.a..

2.    Zudem beauftragt der Rat die Verwaltung alle erforderlichen Maßnahmen zur Einrichtung einer Koordinationsstelle „KlimawandelAnpassungsManagement (KAM)“ mit Gesamtaufwendungen i.H.v. 300.900 € (brutto) p.a. umzusetzen und die hierfür erforderlichen Mehrstellen im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens zu realisieren.

Die Gesamtaufwendungen der Maßnahmen unter Punkt 1 und 2 betragen auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung 588.350 € brutto p.a. Diese sind in Anlage 1 dargestellt.

3.    Zur Finanzierung der vorgenannten Gesamtaufwendungen i.H.v. 588.350 € brutto stehen u.a. im Teilergebnisplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes in der Produktgruppe 1401, Umweltordnung, -vorsorge in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Finanzmittel i.H.v. 413.350 € (brutto) zur Verfügung. Die restliche Finanzierung von 175.000 € brutto stellt das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften im Rahmen des Stellenplanverfahrens sicher.

Ab dem Haushaltsjahr 2025 wird das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen.

4.    Der Rat beschließt zur Umsetzung des „Masterplans Stadtgrün“ in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 überplanmäßige zahlungswirksame Mehraufwendungen gemäß § 83 GO NRW in Höhe von jeweils 93.400 € brutto im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in der Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen (80.600 € brutto) und der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (12.800 € brutto), zur Verfügung zu stellen. Die Deckung erfolgt in entsprechender Höhe durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes in der Produktgruppe 1401, Umweltordnung, -vorsorge, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Deckungsmittel sind in den ausgewiesenen Gesamtaufwendungen enthalten.

5.    Zudem beschließt der Rat, dass über die Umsetzung der Maßnahmen aus dem als Anlage 2 beigefügten Bestandskatalog jährlich zu berichten ist.

6.    Im Bestandskatalog - Maßnahmen zur integrierten Klimafolgenanpassung – sind folgende Maßnahmen zur Verschattung mit aufzunehmen:

Handlungsfeld:         Gesundheit

Titel der Handlung:   Verschattung von öffentlichen Flächen

Beschreibung:          Im Rahmen eines Versuchs sind kurzfristig ein Kinderspielplatz und eine öffentliche Platzfläche durch geeignete Verschattung zu kühlen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimme der FDP-Fraktion – zugestimmt.