Sitzung: 09.06.2008 WA/026/2008
Zusatz: Sammelumdruck
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2026/2008
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 LÖG NRW den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt