Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
- beschließt, nach
§ 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich der Heidestraße,
östlich der Schützenstraße, westlich der Wohnbebauung des Bieselwegs
(Hausnummer 1-11) sowie südlich der GGS Heideschule für die Grundstücke
mit der Gemarkung Wahn, Flur 10, Flurstücke 331, 337, 373 (teilweise), 845
und 846 (gem. Anlage 1: Geltungsbereich), Arbeitstitel: Heidestraße in
Köln-Porz-Wahnheide einzuleiten mit dem Ziel, ein Sondergebiet für die
Errichtung von großflächigen Einzelhandel in Kombination mit Wohnungsbau
und einer Pflegeeinrichtung festzusetzen;
- beschließt die
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang);
- verzichtet auf nochmalige
Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Änderungen zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.