Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

  1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich der Heidestraße, östlich der Schützenstraße, westlich der Wohnbebauung des Bieselwegs (Hausnummer 1-11) sowie südlich der GGS Heideschule für die Grundstücke mit der Gemarkung Wahn, Flur 10, Flurstücke 331, 337, 373 (teilweise), 845 und 846 (gem. Anlage 1: Geltungsbereich), Arbeitstitel: Heidestraße in Köln-Porz-Wahnheide einzuleiten mit dem Ziel, ein Sondergebiet für die Errichtung von großflächigen Einzelhandel in Kombination mit Wohnungsbau und einer Pflegeeinrichtung festzusetzen;
  2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang);
  3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Änderungen zustimmt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.