Beschluss:
1. Der Rat stellt gemäß § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln i.V.m. § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) den Jahresabschluss zum 31.08.2007, sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 01.09.2006 bis 31.08.2007, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 29. Februar 2008 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Dr. Lauter & Fischer GmbH, fest.
2. Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr vom 01.09.2006 bis 31.08.2007 in Höhe von 1.103.203,46€ wird wie folgt verwendet:
- Zuführung zu einer zweckgebundenen Rücklage für Betriebsmittel in Höhe von 353.203,46€
- Zuführung zu einer zweckgebundenen Rücklage für das Projekt Tanz in der SZ 2008/2009 in Höhe von 750.000,00€
3. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
4. Dem Betriebsausschuss wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.