Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt

1.       den Bebauungsplan Nr. 6250/04 gemäß § 2 Abs. 1  i. V. m.  § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen Butzweilerstraße, geplante Querspange zwischen der Butzweiler­straße und der Von-Hünefeld-Straße (Butzweilerhofallee), Planstraße C und Nordgrenze des Flurstücks 881, Flur 8 der Gemarkung Longerich —Arbeitstitel: 3. Änderung Gewerbe- und Medienpark Ossendorf in Köln-Ossendorf— zu ändern;

2.       über die zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6250/04 eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

3.       die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6250/04 nach § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.