Beschluss:

Gemäß § 14 Ziffer 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln stimmt der Liegenschaftsausschuss der Neuverpachtung zum Zwecke der Bewirtschaftung von Gastronomieflächen im Bürgerhaus Stollwerck zu.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

(Herr Cremer ist nicht anwesend.)