Beschluss:
In der Eburonenstraße werden folgende, bereits umgesetzte Maßnahmen geändert bzw. folgende Fehler behoben:
- Die Beschilderung wird auf ein Minimum beschränkt, sämtliche Schildpfosten werden vom Gehweg weg unmittelbar an den rechten Fahrbahnrand versetzt;
- Ebenfalls wird die Markierung und Beschilderung des Behindertenparkplatzes sowie der Parkscheinautomat vom Gehweg auf eine von der Fahrbahn abzutrennende Multifunktionsfläche verlegt;
- Die Poller auf dem Gehweg entfallen;
- In Höhe dieses Parkscheinautomaten wird eine Querungsstelle für Fußgänger*innen geschaffen, die den Standards für Tempo-30-Zonen entspricht; mindestens eine weitere derartige Querungsmöglichkeit ist zu schaffen.
- Es werden bedarfsgerecht Radabstellanlagen sowie Abstellanlagen für Lasten-räder geschaffen. Nach Möglichkeit werden die Radabstellanlagen an den Baumscheiben der neu zu planzenden Bäumen errichtet, so dass auf den Pollern an den Baumscheiben verzichtet werden kann;
- Die Richtung der Einbahnstraße wird gedreht und damit eine besondere Kon-fliktsituation beseitigt, die durch die derzeit einzige unvermittelte Rechts-vor-Links-Einmündung auf der ansonsten als Vorfahrtsstraße ausgelegten Alteburger Straße entsteht.
- Die Baumscheiben werden zusätzlich begrünt.
Die genaue Ausführung der einzelnen Maßnahmen soll in einem Ortstermin mit der Verwaltung besprochen und festgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
(Herr Cremer ist nicht anwesend.)