Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2024.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen Bezirksvertreter Winkler (AfD) und Bezirksvertreter Badorf (Fraktion Die LINKE.) bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.