Die
Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41
der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten
Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an
Sonntagen für das Jahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen
Bezirksvertreter Winkler (AfD) und Bezirksvertreter Badorf (Fraktion Die
LINKE.) bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.