Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, eine Teilfläche aus dem Flurstück 725, Gemarkung Heumar, Flur 6, aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles, gemäß § 7 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG), einzuziehen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Wegen Befangenheit hat Bezirksvertreter Müller (CDU-Fraktion) nicht an der Abstimmung teilgenommen.