Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Kalk beschließt, eine Teilfläche aus dem Flurstück 725,
Gemarkung Heumar, Flur 6, aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles,
gemäß § 7 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG), einzuziehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Wegen Befangenheit hat Bezirksvertreter Müller
(CDU-Fraktion) nicht an der Abstimmung teilgenommen.