Beschluss: geändert beschlossen

I. Abstimmung über den mündlichen Änderungsantrag der FDP-Fraktion:

Herr Deutsch schlägt vor, im Änderungsantrag bei Punkt 3 folgendes zu ergänzen bzw. zu streichen.

Beschluss:

Der Ausschuss Kunst und Kultur ergänzt die Vorlage um folgende Punkte:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, die Begrifflichkeit der „Einsteiger*innen“ (s. Konzept, Seite 5) wie folgt zu präzisieren: es handelt sich dabei um Erstantragsteller*innen bzw. Personen, die noch nicht durch die Atelierförderung gefördert wurden.

  1. Die Deckelung der Miete pro Quadratmeter auf 5,00 Euro ist zunächst als absolute Zahl zu verstehen, aber ggf. während der Laufzeit des Förderkonzeptes auch abhängig von den jeweiligen Mietkonditionen für die Stadt Köln, z.B. wenn die Stadt neue Mietverträge abschließt, anzupassen. Eine solche Anpassung der Miete pro Quadratmeter bedarf der Zustimmung des Ausschusses Kunst und Kultur.

  1. Zur Qualitätsmessung in der "gedämpften Förderung" schlägt der Ausschuss Kunst und Kultur eine Konkretisierung und Erweiterung der Kriterien und Beurteilungen für das Förderkonzept vor:
    • Wenn Künstler*innen bspw. zwei Jahre für ein größeres Projekt nachvollziehbar recherchieren, ohne dass von außen ein künstlerisches Resultat direkt sichtbar ist, sollten sie nicht aus der Förderung fallen.
    • Ebenso sollte als Kriterium zur Konkretisierung der Beurteilung auch Ausstellungstätigkeit gegen Bezahlung und Atelierpräsentationen sowie längere Recherche- und Entwicklungsperioden gelten und Berücksichtigung finden.

  1. Zur Überprüfung der Atelierförderstrategie soll nach zwei Jahren Laufzeit eine Evaluation durch einen Runden Tisch Atelierförderung (mit zwei Vertreter*innen der Szene, zwei bis drei Vertreter*innen der Atelierhäuser (alt und neu) und Kulturpolitischen Sprecher*innen) stattfinden. Diese Evaluation wird dem Ausschuss Kunst und Kultur vorgestellt.

  1. Zusätzlich zum jährlichen Geschäftsbericht des Kulturamtes möge die Verwaltung dem Ausschuss Kunst und Kultur eine jährliche Übersicht zu Ateliervergabe und Nutzer*innen als Mitteilung vorlegen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

II. Abstimmung über den geänderten Änderungsantrag:

Beschluss:

Der Ausschuss Kunst und Kultur ergänzt die Vorlage um folgende Punkte:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, die Begrifflichkeit der „Einsteiger*innen“ (s. Konzept, Seite 5) wie folgt zu präzisieren: es handelt sich dabei um Erstantragsteller*innen bzw. Personen, die noch nicht durch die Atelierförderung gefördert wurden.

  1. Die Deckelung der Miete pro Quadratmeter auf 5,00 Euro ist zunächst als absolute Zahl zu verstehen, aber ggf. während der Laufzeit des Förderkonzeptes auch abhängig von den jeweiligen Mietkonditionen für die Stadt Köln, z.B. wenn die Stadt neue Mietverträge abschließt, anzupassen. Eine solche Anpassung der Miete pro Quadratmeter bedarf der Zustimmung des Ausschusses Kunst und Kultur.

  1. Zur Qualitätsmessung in der "gedämpften Förderung" schlägt der Ausschuss Kunst und Kultur eine Konkretisierung und Erweiterung der Kriterien und Beurteilungen für das Förderkonzept vor:
    • Wenn Künstler*innen bspw. zwei Jahre für ein größeres Projekt nachvollziehbar recherchieren, ohne dass von außen ein künstlerisches Resultat direkt sichtbar ist, sollten sie nicht aus der Förderung fallen.
    • Ebenso sollte als Kriterium zur Konkretisierung der Beurteilung auch Ausstellungstätigkeit gegen Bezahlung und Atelierpräsentationen sowie längere Recherche- und Entwicklungsperioden gelten und Berücksichtigung finden.

  1. Zur Überprüfung der Atelierförderstrategie soll nach zwei Jahren Laufzeit eine Evaluation durch einen Runden Tisch Atelierförderung (mit zwei Vertreter*innen der Szene, zwei bis drei Vertreter*innen der Atelierhäuser (alt und neu) und Kulturpolitischen Sprecher*innen) stattfinden. Diese Evaluation wird dem Ausschuss Kunst und Kultur vorgestellt.

  1. Zusätzlich zum jährlichen Geschäftsbericht des Kulturamtes möge die Verwaltung dem Ausschuss Kunst und Kultur eine jährliche Übersicht zu Ateliervergabe und Nutzer*innen als Mitteilung vorlegen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

III: Abstimmung über den so geänderten Beschluss

Beschluss:

Der Ausschuss Kunst und Kultur nimmt die Atelierförderstrategie 2024 ff. gemäß der im Anhang zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Der Ausschuss Kunst und Kultur ergänzt die Vorlage um folgende Punkte:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, die Begrifflichkeit der „Einsteiger*innen“ (s. Konzept, Seite 5) wie folgt zu präzisieren: es handelt sich dabei um Erstantragsteller*innen bzw. Personen, die noch nicht durch die Atelierförderung gefördert wurden.

  1. Die Deckelung der Miete pro Quadratmeter auf 5,00 Euro ist zunächst als absolute Zahl zu verstehen, aber ggf. während der Laufzeit des Förderkonzeptes auch abhängig von den jeweiligen Mietkonditionen für die Stadt Köln, z.B. wenn die Stadt neue Mietverträge abschließt, anzupassen. Eine solche Anpassung der Miete pro Quadratmeter bedarf der Zustimmung des Ausschusses Kunst und Kultur.

  1. Zur Qualitätsmessung in der "gedämpften Förderung" schlägt der Ausschuss Kunst und Kultur eine Konkretisierung und Erweiterung der Kriterien und Beurteilungen für das Förderkonzept vor:
    • Wenn Künstler*innen bspw. zwei Jahre für ein größeres Projekt nachvollziehbar recherchieren, ohne dass von außen ein künstlerisches Resultat direkt sichtbar ist, sollten sie nicht aus der Förderung fallen.
    • Ebenso sollte als Kriterium zur Konkretisierung der Beurteilung auch Ausstellungstätigkeit gegen Bezahlung und Atelierpräsentationen sowie längere Recherche- und Entwicklungsperioden gelten und Berücksichtigung finden.

  1. Zur Überprüfung der Atelierförderstrategie soll nach zwei Jahren Laufzeit eine Evaluation durch einen Runden Tisch Atelierförderung (mit zwei Vertreter*innen der Szene, zwei bis drei Vertreter*innen der Atelierhäuser (alt und neu) und Kulturpolitischen Sprecher*innen) stattfinden. Diese Evaluation wird dem Ausschuss Kunst und Kultur vorgestellt.

  1. Zusätzlich zum jährlichen Geschäftsbericht des Kulturamtes möge die Verwaltung dem Ausschuss Kunst und Kultur eine jährliche Übersicht zu Ateliervergabe und Nutzer*innen als Mitteilung vorlegen.

Abstimmungsergebnis:

Nach Übernahme des geänderten Änderungsantrages einstimmig zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.