I. Abstimmung über den mündlichen Änderungsantrag der FDP-Fraktion:
Herr Deutsch schlägt vor, im Änderungsantrag bei Punkt 3 folgendes zu ergänzen bzw. zu streichen.
Beschluss:
Der Ausschuss Kunst
und Kultur ergänzt die Vorlage um folgende Punkte:
- Die
Verwaltung wird gebeten, die Begrifflichkeit der „Einsteiger*innen“ (s.
Konzept, Seite 5) wie folgt zu präzisieren: es handelt sich dabei um
Erstantragsteller*innen bzw. Personen, die noch nicht durch die
Atelierförderung gefördert wurden.
- Die
Deckelung der Miete pro Quadratmeter auf 5,00 Euro ist zunächst als
absolute Zahl zu verstehen, aber ggf. während der Laufzeit des
Förderkonzeptes auch abhängig von den jeweiligen Mietkonditionen für die
Stadt Köln, z.B. wenn die Stadt neue Mietverträge abschließt, anzupassen.
Eine solche Anpassung der Miete pro Quadratmeter bedarf der Zustimmung des
Ausschusses Kunst und Kultur.
- Zur
Qualitätsmessung in der "gedämpften Förderung" schlägt der
Ausschuss Kunst und Kultur eine Konkretisierung und Erweiterung der
Kriterien und Beurteilungen für das Förderkonzept vor:
- Wenn
Künstler*innen bspw. zwei Jahre für ein größeres Projekt nachvollziehbar recherchieren,
ohne dass von außen ein künstlerisches Resultat direkt sichtbar ist,
sollten sie nicht aus der Förderung fallen.
- Ebenso
sollte als Kriterium zur Konkretisierung der Beurteilung
auch Ausstellungstätigkeit gegen Bezahlung undAtelierpräsentationen sowie längere Recherche- und Entwicklungsperioden gelten und Berücksichtigung finden.
- Zur
Überprüfung der Atelierförderstrategie soll nach zwei Jahren Laufzeit eine
Evaluation durch einen Runden Tisch Atelierförderung (mit zwei
Vertreter*innen der Szene, zwei bis drei Vertreter*innen der Atelierhäuser
(alt und neu) und Kulturpolitischen Sprecher*innen) stattfinden. Diese Evaluation
wird dem Ausschuss Kunst und Kultur vorgestellt.
- Zusätzlich
zum jährlichen Geschäftsbericht des Kulturamtes möge die Verwaltung dem
Ausschuss Kunst und Kultur eine jährliche Übersicht zu Ateliervergabe und
Nutzer*innen als Mitteilung vorlegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
II. Abstimmung über den geänderten Änderungsantrag:
Beschluss:
Der Ausschuss Kunst
und Kultur ergänzt die Vorlage um folgende Punkte:
- Die
Verwaltung wird gebeten, die Begrifflichkeit der „Einsteiger*innen“ (s.
Konzept, Seite 5) wie folgt zu präzisieren: es handelt sich dabei um
Erstantragsteller*innen bzw. Personen, die noch nicht durch die
Atelierförderung gefördert wurden.
- Die
Deckelung der Miete pro Quadratmeter auf 5,00 Euro ist zunächst als
absolute Zahl zu verstehen, aber ggf. während der Laufzeit des
Förderkonzeptes auch abhängig von den jeweiligen Mietkonditionen für die
Stadt Köln, z.B. wenn die Stadt neue Mietverträge abschließt, anzupassen.
Eine solche Anpassung der Miete pro Quadratmeter bedarf der Zustimmung des
Ausschusses Kunst und Kultur.
- Zur
Qualitätsmessung in der "gedämpften Förderung" schlägt der
Ausschuss Kunst und Kultur eine Konkretisierung und Erweiterung der
Kriterien und Beurteilungen für das Förderkonzept vor:
- Wenn
Künstler*innen bspw. zwei Jahre für ein größeres Projekt nachvollziehbar recherchieren,
ohne dass von außen ein künstlerisches Resultat direkt sichtbar ist,
sollten sie nicht aus der Förderung fallen.
- Ebenso
sollte als Kriterium zur Konkretisierung der Beurteilung
auch Ausstellungstätigkeit gegen Bezahlung undAtelierpräsentationen sowie längere Recherche- und Entwicklungsperioden gelten und Berücksichtigung finden.
- Zur
Überprüfung der Atelierförderstrategie soll nach zwei Jahren Laufzeit eine
Evaluation durch einen Runden Tisch Atelierförderung (mit zwei
Vertreter*innen der Szene, zwei bis drei Vertreter*innen der Atelierhäuser
(alt und neu) und Kulturpolitischen Sprecher*innen) stattfinden. Diese
Evaluation wird dem Ausschuss Kunst und Kultur vorgestellt.
- Zusätzlich
zum jährlichen Geschäftsbericht des Kulturamtes möge die Verwaltung dem
Ausschuss Kunst und Kultur eine jährliche Übersicht zu Ateliervergabe und
Nutzer*innen als Mitteilung vorlegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
III: Abstimmung über den so geänderten Beschluss
Beschluss:
Der Ausschuss Kunst und Kultur nimmt die Atelierförderstrategie 2024 ff. gemäß der im Anhang zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Der Ausschuss Kunst
und Kultur ergänzt die Vorlage um folgende Punkte:
- Die
Verwaltung wird gebeten, die Begrifflichkeit der „Einsteiger*innen“ (s.
Konzept, Seite 5) wie folgt zu präzisieren: es handelt sich dabei um
Erstantragsteller*innen bzw. Personen, die noch nicht durch die
Atelierförderung gefördert wurden.
- Die
Deckelung der Miete pro Quadratmeter auf 5,00 Euro ist zunächst als
absolute Zahl zu verstehen, aber ggf. während der Laufzeit des
Förderkonzeptes auch abhängig von den jeweiligen Mietkonditionen für die Stadt
Köln, z.B. wenn die Stadt neue Mietverträge abschließt, anzupassen. Eine
solche Anpassung der Miete pro Quadratmeter bedarf der Zustimmung des
Ausschusses Kunst und Kultur.
- Zur
Qualitätsmessung in der "gedämpften Förderung" schlägt der
Ausschuss Kunst und Kultur eine Konkretisierung und Erweiterung der
Kriterien und Beurteilungen für das Förderkonzept vor:
- Wenn
Künstler*innen bspw. zwei Jahre für ein größeres Projekt nachvollziehbar recherchieren,
ohne dass von außen ein künstlerisches Resultat direkt sichtbar ist,
sollten sie nicht aus der Förderung fallen.
- Ebenso
sollte als Kriterium zur Konkretisierung der Beurteilung
auch Ausstellungstätigkeit gegen Bezahlung undAtelierpräsentationen sowie längere Recherche- und Entwicklungsperioden gelten und Berücksichtigung finden.
- Zur
Überprüfung der Atelierförderstrategie soll nach zwei Jahren Laufzeit eine
Evaluation durch einen Runden Tisch Atelierförderung (mit zwei
Vertreter*innen der Szene, zwei bis drei Vertreter*innen der Atelierhäuser
(alt und neu) und Kulturpolitischen Sprecher*innen) stattfinden. Diese
Evaluation wird dem Ausschuss Kunst und Kultur vorgestellt.
- Zusätzlich
zum jährlichen Geschäftsbericht des Kulturamtes möge die Verwaltung dem
Ausschuss Kunst und Kultur eine jährliche Übersicht zu Ateliervergabe und
Nutzer*innen als Mitteilung vorlegen.
Abstimmungsergebnis:
Nach Übernahme des geänderten Änderungsantrages einstimmig zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.