Beschluss:

Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün nimmt den Widerspruch des Naturschutzbeirates gegen die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans für die Fällung der „Platane 1“ im geschützen Landschaftsbestandteil 3.04 „Bahnhof Belvedere“ zur Kenntnis. Er hält jedoch die Fällung aufgrund der Gefährdung des Bahnhofs Belvedere als überragendem Denkmal von bundesweiter Bedeutung aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses für erforderlich.

Der Ausschuss Klima Umwelt und Grün stellt fest, dass die Stadt Köln als Untere Naturschutzbehörde die Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzgesetz für die Fällung der „Platane 1“ zu erteilen hat.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke., Volt – zugestimmt.

(Hinweis: Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung – Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.)