Der Ausschuss für Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat stimmt folgender Zuwendung aus dem Nachlass Bernhard Schultze
und Ursula Schultze-Bluhm an die Kunststiftung im Museum Ludwig und die Stadt
Köln zu:
1)
Der Testamentsvollstrecker
wendet der Stiftung das liquide Nachlassvermögen sowie den in Anlage 2
aufgeführten künstlerischen Nachlass der Künstler zu. Die Kunstwerke sollen von
der Stiftung gemäß § 4 der Stiftungssatzung zur Erfüllung der Stiftungszwecke
verwendet werden.
Der Testamentsvollstrecker wendet der Stiftung ferner alle von der
Verwertungsgesellschaft Bild und Kunst geführten Bildrechte an den Werken der
Erblasser zu, sodass diese künftig alle entstehenden Erlöse vereinnahmen und
für die Stiftungszwecke verwenden kann.
2)
Der
Testamentsvollstrecker wendet der Stadt Köln, Museum Ludwig, darüber hinaus den
in Anlage 1 aufgeführten künstlerischen Nachlass der Künstler zu.
3)
Die
Schenkung ist mit folgenden Auflagen verbunden:
a) Die Stiftung wird als Eigentümerin einer
großen Zahl von Kunstwerken der Künstler bei geplanten Veräußerungen
vorsichtige „Marktpflege“ betreiben, um den Wert des Restbestandes des
künstlerischen Nachlasses nicht zu gefährden.
b) Die Stiftung wird die ihr zufließenden
Barmittel und deren Erträge sowie die Erlöse aus dem Verkauf von Werken aus dem
künstlerischen Nachlass u.a. dazu verwenden, regelmäßig wissenschaftliche
Volontariate im Museum Ludwig zu vergeben, die ausschließlich der Förderung von
jungen und engagierten Nachwuchskräften im Bereich der Kunstwissenschaft und
der Kunstvermittlung dienen.
c) Die Stiftung wird allgemein für das
künstlerische Ansehen des Werks von Ursula und Bernard Schultze eintreten und
im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine angemessene Präsentation des Werks
beider Künstler im Museum Ludwig Sorge tragen sowie die in ihrem Besitz
befindlichen Werke auch zu Ausstellungen anderen geeigneten Institutionen
leihweise zur Verfügung stellen und nach Möglichkeit Publikationen über beide
Künstler veranlassen oder unterstützen.
d) Die Stiftung wird nach Möglichkeit die zum
Gedenken an Bernard Schultze und Ursula Schultze-Bluhm ins Leben gerufenen
Schultze projects weiterhin finanziell unterstützen. Die finanziellen Mittel
bis zur Höhe von 60.000 € stellt die Stiftung zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.