Der Ausschuss für Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

Der Rat stimmt folgender Zuwendung aus dem Nachlass Bernhard Schultze und Ursula Schultze-Bluhm an die Kunststiftung im Museum Ludwig und die Stadt Köln zu:

 

1)        Der Testamentsvollstrecker wendet der Stiftung das liquide Nachlassvermögen sowie den in Anlage 2 aufgeführten künstlerischen Nachlass der Künstler zu. Die Kunstwerke sollen von der Stiftung gemäß § 4 der Stiftungssatzung zur Erfüllung der Stiftungszwecke verwendet werden.
Der Testamentsvollstrecker wendet der Stiftung ferner alle von der Verwertungsgesellschaft Bild und Kunst geführten Bildrechte an den Werken der Erblasser zu, sodass diese künftig alle entstehenden Erlöse vereinnahmen und für die Stiftungszwecke verwenden kann.

 

2)        Der Testamentsvollstrecker wendet der Stadt Köln, Museum Ludwig, darüber hinaus den in Anlage 1 aufgeführten künstlerischen Nachlass der Künstler zu.

 

3)        Die Schenkung ist mit folgenden Auflagen verbunden:

 

a)  Die Stiftung wird als Eigentümerin einer großen Zahl von Kunstwerken der Künstler bei geplanten Veräußerungen vorsichtige „Marktpflege“ betreiben, um den Wert des Restbestandes des künstlerischen Nachlasses nicht zu gefährden.

 

b)  Die Stiftung wird die ihr zufließenden Barmittel und deren Erträge sowie die Erlöse aus dem Verkauf von Werken aus dem künstlerischen Nachlass u.a. dazu verwenden, regelmäßig wissenschaftliche Volontariate im Museum Ludwig zu vergeben, die ausschließlich der Förderung von jungen und engagierten Nachwuchskräften im Bereich der Kunstwissenschaft und der Kunstvermittlung dienen.

 

c)  Die Stiftung wird allgemein für das künstlerische Ansehen des Werks von Ursula und Bernard Schultze eintreten und im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine angemessene Präsentation des Werks beider Künstler im Museum Ludwig Sorge tragen sowie die in ihrem Besitz befindlichen Werke auch zu Ausstellungen anderen geeigneten Institutionen leihweise zur Verfügung stellen und nach Möglichkeit Publikationen über beide Künstler veranlassen oder unterstützen.

 

d)  Die Stiftung wird nach Möglichkeit die zum Gedenken an Bernard Schultze und Ursula Schultze-Bluhm ins Leben gerufenen Schultze projects weiterhin finanziell unterstützen. Die finanziellen Mittel bis zur Höhe von 60.000 € stellt die Stiftung zur Verfügung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.