geänderter Beschluss:

1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die Gemeinschaftsgrundschule Clarenhofschule, Schulstraße 2, 50859 Köln-Weiden, Schulnummer 184184 um 1 Zug auf zukünftig 3 Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2025/26 umgesetzt werden.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.


Die Schulkonferenz ist bei der Umsetzung einzubeziehen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

nicht anwesend: Herr Fiedler (SPD), Herr Weber-Baronowsky (Grüne)