geänderter Beschluss:
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2
Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die Gemeinschaftsgrundschule
Clarenhofschule, Schulstraße 2, 50859 Köln-Weiden, Schulnummer 184184 um 1 Zug
auf zukünftig 3 Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2025/26
umgesetzt werden.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der
Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81
Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses
unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Die Schulkonferenz
ist bei der Umsetzung einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
nicht anwesend: Herr Fiedler (SPD), Herr Weber-Baronowsky (Grüne)