Nachtrag: 02.06.2008

Zusatz: Sammelumdruck

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Rat beschließt

1.         über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 67442/05 für das Flurstück Nr. 25, Flur 39, Gemarkung Köln, Im Zollhafen - Halle 11 - in Köln-Altstadt/Süd —Arbeitstitel: Rheinauhafen - Halle 11 - in Köln-Altstadt/Süd— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.         den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 67442/05 nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Anlage 3 zu ändern;

3.         den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 67442/05 nach § 10 Abs. 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt