1. Beschluss:

 

Die Verwaltung wird gebeten, von der HGK das dort vorhandene Gutachten über den Zustand des Bahnhofgebäudes zu besorgen und mit einer Beurteilung an die BV2 weiter zu reichen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Von der antragstellenden zurückgezogen.