Ergänzter Beschluss:

1.    Der Rat nimmt das Ergebnis des Erarbeitungsprozesses aus den Studios „Köln Gestaltet Außengastronomie“ zu den verbindlichen Vorgaben für die Außengastronomie zur Kenntnis.

2.    Der Rat beschließt, dass Außengastronomie nach Antragstellung und Prüfung der Straßentypologie fahrbahnseitig oder fassadenseitig angeordnet wird. Hierbei ist eine Betrachtung des gesamten Straßenabschnitts und der baulichen Gegebenheiten vor Ort zu berücksichtigen und grundsätzlich eine geradlinige Gehbahn einzuhalten.

Falls dies nicht möglich ist, sollte geprüft werden, inwieweit taktile Leitsysteme, blinden und sehbehinderten Menschen Orientierung geben können.

3.    Der Rat beschließt, dass bei der Anordnung der Außengastronomie das Grundmaß für die hindernisfreie Gehbahn mindestens 1,80 m bei neu geplanten / umgebauten Straßenzügen und mindestens 1,50 m im Bestand beträgt. Dem Grundmaß sind die Sicherheitsabstände gemäß Anlage 4 hinzuzufügen. Bei fassadenseitiger Anordnung der Außengastronomie entfällt der Sicherheitsabstand an der Fassade, siehe Anlage 3.

4.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, die verbindlichen Vorgaben mit einem Umsetzungskonzept in den Genehmigungsprozess zu überführen.

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Unterstützung und Stärkung der verbindlichen Vorgaben, Qualitätsstandards zu erarbeiten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt