Ergänzter Beschluss:
1. Der Rat nimmt das
Ergebnis des Erarbeitungsprozesses aus den Studios „Köln Gestaltet
Außengastronomie“ zu den verbindlichen Vorgaben für die Außengastronomie zur
Kenntnis.
2.
Der Rat
beschließt, dass Außengastronomie nach Antragstellung und Prüfung der
Straßentypologie fahrbahnseitig oder fassadenseitig angeordnet wird. Hierbei
ist eine Betrachtung des gesamten Straßenabschnitts und der baulichen
Gegebenheiten vor Ort zu berücksichtigen und grundsätzlich eine geradlinige
Gehbahn einzuhalten.
Falls dies nicht möglich ist, sollte geprüft werden,
inwieweit taktile Leitsysteme, blinden und sehbehinderten Menschen Orientierung
geben können.
3. Der Rat beschließt, dass
bei der Anordnung der Außengastronomie das Grundmaß für die hindernisfreie
Gehbahn mindestens 1,80 m bei neu geplanten / umgebauten Straßenzügen und
mindestens 1,50 m im Bestand beträgt. Dem Grundmaß sind die Sicherheitsabstände
gemäß Anlage 4 hinzuzufügen. Bei fassadenseitiger Anordnung der
Außengastronomie entfällt der Sicherheitsabstand an der Fassade, siehe Anlage 3.
4. Der Rat beauftragt die
Verwaltung, die verbindlichen Vorgaben mit einem Umsetzungskonzept in den
Genehmigungsprozess zu überführen.
- Der Rat beauftragt
die Verwaltung, zur Unterstützung und Stärkung der verbindlichen Vorgaben,
Qualitätsstandards zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt