Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Zweiten Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung für die Jahre 2024 - 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung KlimaFreunde.