Sitzung: 11.06.2008 VKA/035/2008
Zusatz: zurückgestellter TOP 5.6 aus der Sitzung am 02.06.2008
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2344/2008
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat
wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt
Köln nimmt den in der Anlage 1 beigefügten und von der KPMG testierten Bericht
des Vorstandes der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) über die im Geschäftsjahr
2007 erzielten Restrukturierungserfolge zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt
Köln bekennt sich weiterhin zu seiner Verantwortung für sein kommunales
Verkehrsunternehmen KVB. Er verzichtet bis Ende 2019 – sofern rechtlich
zulässig – auf die Veräußerung von Eigentumsrechten an der KVB mit dem Ziel,
die Bindung an das Verbandstarifrecht des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV)
NW zu lösen. Unter der Voraussetzung, dass die Betrauungsregelung bis 2019 verlängert
wird, sind betriebsbedingte Beendigungskündigungen frühestens mit Ablauf der
Betrauung und somit mit Wirkung zum 31.12.2019 möglich. Sofern die Vorbereitung
von betriebsbedingten Beendigungskündigungen zur Herstellung der Wirksamkeit
zum 31.12.2019 notwendig wird, bleiben die hieraus zu beachtenden Fristen unberührt.
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bis Ende 2019 die KVB
bei ihren Konsolidierungsbemühungen zu unterstützen. Angestrebt wird ein
Restrukturierungsvolumen von 7 Mio. €. Der Einsparbetrag erhöht sich ggf. noch
um die Einsparungen aus den Maßnahmen, welche nur mit Unterstützung der
Tarifparteien umgesetzt werden können. Sofern rechtlich zulässig, verzichtet
die Stadt Köln für den genannten Zeitraum auf die Ausschreibung von
Linienverkehren und unterstützt die KVB wie bisher bei ihren eigenen Restrukturierungsmaßnahmen.
Der Rat beschließt
außerdem die Verlängerung der mit Ratsbeschluss vom 05.12.2005 (Nr. 1122 des
Beschlussbuches) erfolgten Betrauung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG mit der
Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Rahmen der Durchführung des
ÖPNV auf dem Gebiet der Stadt Köln und auf den Gebieten anderer Aufgabenträger
gemäß den Vereinbarungen über interlokale Verkehre und deren Finanzierung gemäß
den Verfahrensvorgaben der Anlage 2 bis zum 31.12.2019.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die FDP-Fraktion zugestimmt