Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat stellt gemäß § 4 Abs. 1 Buchstabe b der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln i. V. m. § 4 Buchstabe b der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfahlen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2024 in der beigefügten Fassung fest.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.