Beschluss:
Der
Rat stellt gemäß § 4 Abs. 1 Buchstabe b der Betriebssatzung der
Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln i.
V. m. § 4 Buchstabe b der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfahlen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr
2024 in der beigefügten Fassung fest.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.