III. Abstimmung über die so geänderte Vorlage in der Fassung des
Sportausschusses vom 20.06.2024 (Anlage 4) mit den Ergänzungen der
Bezirksvertretung 7 (Porz) vom 20.06.2024 (Anlage 2)
Beschluss:
Der Rat beauftragt
die Kölner Schulbaugesellschaft unter folgenden Rahmenbedingungen,
Verhandlungen mit potentiellen Investor*innen zu führen:
- Die Inbetriebnahme des Schulgebäudes
erfolgt spätestens zum 02.05.2031.
- Der Planung zugrunde gelegt werden
die Anforderungen der Schulverwaltung an die neuen pädagogischen Leitlinien.
- Der Mietvertrag wird für einen
Zeitraum von 20-30 Jahren abgeschlossen.
- Bei der Verhandlung des Mietzinses
sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zugrunde zu legen und nachzuweisen.
- Der Stadt Köln ist ein Vorkaufsrecht
im Grundbuch dinglich zu sichern.
- Die Suche sollte Grundstücke mit
Schrebergärtennutzung ausschließen.
-
Bei der Suche eines geeigneten Grundstücks werden
Kleingärten ausgeschlossen.
- Sofern das Projekt eine Sporthalle beinhalten wird,
ist anzustreben ist, dass in der Sporthalle ganzjährig innerhalb der Wochen
montags bis freitags außerhalb der Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr
Nutzungszeiten für den Vereinssport gesichert werden. An allen 52 Wochenenden
pro Jahr und den feststehenden Feiertagen sollten ganztägige Nutzungszeiten von
8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige
Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung,
Wartungs- und Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte
Mitternachtsangebote sollten durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und
samstags bis 24 Uhr gestattungsfähig sein.
Die Erfüllung
der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthallen
schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und offene Sportstadt
Köln auf das sich permanent verändernde Sport- und Bewegungsverhalten im
Wettkampfsport sowie im Breiten- und Freizeitsport flexibel reagieren kann.
Das
Verhandlungsergebnis ist dem Rat nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung,
in der das neue Schulgrundstück liegen wird, Ausschuss Schule und
Weiterbildung, Finanzausschuss, Sportausschuss und Betriebsausschuss
Gebäudewirtschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
Unabhängig von der Beauftragung und ohne
Verzögerung dieser wird die Gebäudewirtschaft bis Ende des Kalenderjahres ein
Erhaltungskonzept für das jetzige Gebäude bis zum Umzug in den beauftragten
Neubau vorlegen, welches auch bei Verzögerungen der Fertigstellung noch trägt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung Der Fraktionen Die Linke und
AfD zugestimmt.