Beschluss:
Der Rat der Stadt
Köln beschließt:
1. In
Abänderung seiner Beschlüsse aus den Jahren 2018 (3124/2018) und 2021 (AN
0929/2021) wird der Betrieb des Großmarktes am Standort Raderberg bis zum
31.12.2030 verlängert (im Sinne der Satzung für die Wochenmärkte und den
Großmarkt Raderberg der Stadt Köln – Kölner Marktsatzung vom 19. Dezember 1994
in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Kölner Marktsatzung vom
21.Dezember 2016).
Die Verlängerung endet mit einem gesonderten Beschluss des Rates der Stadt Köln
zur Schließung des Betriebs am jetzigen Standort und dem nahtlosen Übergang in
ein neues Frischezentrum.
2. Den
ansässigen Unternehmen am Standort Raderberg wird über individuelle Laufzeitverlängerungen
ihrer Pachtverträge (mindestens bis 31.12.2030) ihr dortiger Verbleib
gesichert, vorzugsweise bis zum Übergang in ein neues Frischezentrum.
3. Der
Ratsbeschluss vom 23. Juni 2023 „Die Verbesserung der jetzigen Situation zur
Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes des derzeitigen Großmarkts wird
schnellstmöglich umgesetzt und engmaschig mit den ansässigen Mieterinnen
kommuniziert“, wird weiter vollumfänglich umgesetzt.
4. In
Erfüllung dieses Ratsbeschlusses und der Beschlüsse des Rates aus den Jahren
2018 (3124/2018) und 2021 (AN/0929/2021) richtet die Verwaltung einen Runden
Tisch mit den Markthändler*innen unter Beteiligung aller städtischen Fachämter
und stadtnahen Fachbereiche (z.B. AWB, RheinEnergie, KGAB usw.) ein. Er dient
zum Vorbringen und zur Lösung der aktuellen Probleme auf dem Kölner
Großmarktgelände, z.B. in Bezug auf den Verkehr, die Sauberkeit, die
Toilettensituation, die Energieversorgung usw.
Die Verwaltung benennt den
Markthändler*innen auf dem Großmarkt einen/e zentralen Ansprechpartner*in für
die Abarbeitung der vorgetragenen Problemlagen.
5. Der
Rat wird sich auch mit Vorschlägen der Verwaltung für einen anderen Standort
befassen und bittet die Verwaltung ihre Vorschläge alsbald dem Rat und seinen
Gremien zu unterbreiten.
6. Der
Rat der Stadt Köln will mit einem modernen Großmarktkonzept den Anteil
regionaler Produkte ausweiten. Eine Großstadt braucht vielfältige Angebote für
eine gesunde Ernährung. „Nachhaltige/r Konsum und Produktion“ ist ein wichtiges
Nachhaltigkeitskriterium, für das wir uns engagieren (SDG-Indikator für
Kommunen, Nr. 12)
Wir brauchen ein Bündnis von Politik,
Verwaltung, Großmarkthändlern und Beschickern von Wochenmärkten sowie dem
Kölner Ernährungsrat, um diese große Aufgabe zu bewältigen.
Deshalb begrüßen wir das Engagement des Ernährungsrats mit den „Impulsen für die kommunale Ernährungswende“.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
abgelehnt mit folgenden Stimmen:
Stimmen |
dafür |
dagegen |
Enthaltung |
|
Bündnis 90/Die Grünen |
26 |
26 |
||
CDU |
20 |
20 |
||
SPD |
18 |
18 |
||
Die Linke |
6 |
6 |
||
FDP |
4 |
4 |
||
Volt |
2 |
2 |
||
AfD |
4 |
4 |
||
Die FRAKTION |
2 |
2 |
||
KLIMA FREUNDE & GUT |
2 |
2 |
||
RM Zimmermann |
1 |
1 |
||
OB |
1 |
1 |
||
gesamt |
86 |
35 |
49 |
2 |
__________
Anmerkung:
Antrag von RM Busch auf
zahlenmäßige Feststellung des Abstimmungsergebnisses gemäß § 23 Abs. 3 der
Geschäftsordnung des Rates.