Ergänzter Beschluss
Änderungsantrag:
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Verkehrsausschuss, wie folgt zu beschließen:
1. Der Verkehrsausschuss beschließt das vorliegende Raumbuch Mobilstationen als konzeptionelle Grundlage für die flächendeckende Einrichtung eines Mobilstationsnetzes in Köln.
Bei der Umsetzung und Planung soll vorgesehen werden, dass mindestens im Innenstadtbereich die Feinmobilität ausschließlich an festen Stationen entliehen und zurückgegeben werden kann.
Zusätzliche anbieterneutrale Elemente wie Paketstationen, E-Ladesäulen, Schließfächer und entsiegelnde Flächen für Stadtverschönerung, Begrünung, Erholungsbereiche oder Sitzgelegenheiten können an den evaluierten Standorten enthalten sein, wobei das Grünflächenamt gemäß dem Grünhandbuch einbezogen wird. Auch die Flächen der Mobilstationen sollen im Sinne der „Schwammstadt“ Versickerungselemente enthalten (zB begehbare Rigolen mit Schlitzsteinen)
Die Auslieferungsmöglichkeiten der Mobilitätsanbieter werden berücksichtigt, um den Verkehrsfluss, die Radinfrastruktur und die Fußwege nicht zu beeinträchtigen.
Die Mobilstationen
sollen auf bestehenden Parkplätzen, d.h. nicht in Grünanlagen, Gehwegen oder
auf Platzflächen installiert werden.
Sollte mangels
geeigneter Parkplatzfläche ungenutzte Platzflächen beansprucht werden müssen,
ist der Bezirksvertretung eine Beschlussvorlage hierüber vorzulegen.
2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung daher auf dieser Grundlage, ge-
meinsam mit der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) und gemäß Beschlusspunkt 2 zu TOP
10.6 der Ratssitzung vom 10.09.2020 in einem nächsten Schritt die notwendigen Voraussetzungen für eine effiziente und zügige Umsetzung und einen attraktiven sowie verlässlichen Betrieb des Mobilstationsnetzes zu ermitteln. Hierzu zählt neben den personellen und monetären Bedarfen vor allem auch der organisatorisch-rechtliche Rahmen.
Ein entsprechender Umsetzungsvorschlag ist dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorzulegen.
Im Umsetzungsvorschlag ist zu berücksichtigen, dass die im Rahmen der Mikromobilität bzw. des Betriebs der Stationen erhobenen Daten durch die Stadt bzw. die städtischen Betriebe sowie, in passend anonymisierter Form, als OpenData auch durch die Öffentlichkeit nutzbar sind.
3. Unbeschadet dessen kann und soll die Verwaltung schon heute im Rahmen ihrer regulären Aufgabenwahrnehmung Mobilstationen, wie sie das Raumbuch definiert, planen und umsetzen.
Hierbei soll die Nutzerperspektive fortlaufend evaluiert werden, um eine funktionierende Entwicklung des Stationsnetzes sicherzustellen.
Es können auch mobile Stationen mit temporären Mitteln eingerichtet werden, um die Nutzung und Akzeptanz in den Veedeln zu messen. In dem darauffolgenden Prozess wird nach bedarfsgerechter Evaluierung etappenweise die mobilen Stationen in feste Mobilstationen umgewandelt.
Die Planung und Umsetzung des Mobilstationsnetzes erfolgt entsprechend den Leitlinien und festgeschriebenen Leitsätzen der Kölner Stadtstrategie "Kölner Perspektiven 2030+".
4. Bei der Planung und Umsetzung der Mobilstationen sind die Bezirksvertretungen geeignet und informieren und einzubeziehen um sicherzustellen, dass das Mobilstationsnetz den Bedürfnissen und Anforderungen der Bürger*innen gerecht wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
Enthaltung SPD, CDU und FDP.