Beschluss
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen.
Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, inwiefern der private Vorbereich an der Vogelsanger Straße als öffentliche / öffentlich zugängliche Gehweg-fläche genutzt werden kann.
In der nordöstlichen Spitze an der Vogelsanger Straße
soll eine mögliche zukünftige Änderung der abknickenden Vogelsanger Straße in der
Gebäudeform vorweggenommen geprüft
werden.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.