Der
Rahmenplanungsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Ehrenfeld folgenden geänderten
und ergänzten
Beschluss zu fassen:
„Der Stadtentwicklungsausschuss
beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen.
Ergänzung:
- Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, inwiefern der private
Vorbereich an der Vogelsanger Straße als öffentliche / öffentlich
zugängliche Gehwegfläche genutzt werden kann.
- In der nordöstlichen Spitze an der Vogelsanger Straße soll eine
mögliche zukünftige Änderung der abknickenden Vogelsanger Straße in der
Gebäudeform vorweggenommen werden.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen.