Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Ehrenfeld folgenden geänderten und ergänzten Beschluss zu fassen:

 „Der Stadtentwicklungsausschuss

 

beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu berücksichtigen.

 

Ergänzung:

  1. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, inwiefern der private Vorbereich an der Vogelsanger Straße als öffentliche / öffentlich zugängliche Gehwegfläche genutzt werden kann.
  2. In der nordöstlichen Spitze an der Vogelsanger Straße soll eine mögliche zukünftige Änderung der abknickenden Vogelsanger Straße in der Gebäudeform vorweggenommen werden.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen.