Sitzung: 21.11.2024 SOZ/0031/2024
Zusatz: Bereich: Dezernat VI, Dienststelle: VI-4
Der Antrag wurde vom Rat am 01.10.2024 zur Beratung in den ASSS und den GA sowie zur Entscheidung in den AVR verwiesen.
Übernommen aus der Sitzung vom 10.10.2024
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: AN/1299/2024
Beschluss
1.
Die Stadt Köln verfolgt keine Vertreibungspolitik
gegenüber wohnungslosen und kranken Menschen. Dies auch dann nicht, wenn sie
sich in Bereichen aufhalten, in denen eine Häufung der Luxusgüterbranche
besteht.
2.
Wohnungslose und kranke Menschen haben das gleiche
Recht, wie alle anderen Bürger*innen und Besucher*innen der Stadt Köln, sich in
stark frequentierten Bereichen des öffentlichen Raums aufzuhalten.
3.
Die Stadt Köln verzichtet auf eine defensive
Architektur (manche sprechen auch von einer ausgrenzenden Architektur), also auf eine Gestaltung des öffentlichen
Raums, öffentlicher Gebäude oder von Stadtmöbeln, um wohnungslose und
kranke Menschen davon abzuhalten,
sich an einer bestimmten Stelle aufzuhalten.
Konzepte der Stadtverwaltung, die Dritten vorgestellt werden, sind immer
auch den politischen Gremien bekannt zu geben. Der Rat der Stadt Köln fordert
die Oberbürgermeisterin daher auf, auch den o.g. 10-Punkte-Plan in den Gremien
des Rates vorzustellen.
1.
Die Verwaltung
vermeidet eine defensive Architektur und richtet sich nach dem
Gestaltungshandbuch der Stadt Köln. Möbelstücke, wie zum Beispiel Stadtbänke,
die vom Standard abweichen und darauf abzielen, Menschen (insbesondere
Obdachlose) zu vertreiben, sollen vermieden werden.
2.
Der Rat Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und
Senioren bekräftigt das Ordnungsamt, Streetwork, die Polizei und die AWB,
die Zusammenarbeit sowie die bestehende Verzahnung mit Akteur*innen wie Sicherheitskräften, sozialen Träger*innen und ehrenamtlich
engagierten Bürger*innen zu intensivieren. Besonders in Situationen, in denen
wohnungs- und obdachlose Menschen den öffentlichen Raum so nutzen, dass die
Aufenthaltsqualität deutlich beeinträchtigt wird, sollen Maßnahmen zur
Konfliktprävention ergriffen werden. Auch die zunehmende Ansammlung von Müll
ist dabei zu berücksichtigen.
- Die
bestehende „Anlaufstelle Dom“ von Ordnungsamt und Polizei soll im Sinne
von Beschlusspunkt 2 weiterentwickelt werden.
4.
Im unmittelbaren
Bahnhofsumfeld sollen Aufenthaltsräume für obdachlose Menschen geschaffen
werden, die auf die Bedürfnisse der Nutzer*innen abgestimmt sind, kurze Wege zu
bereits bestehenden Anlaufstellen bieten und mit einem zusätzlichen
Hilfsangebot verbunden werden können.
- Der von der Verwaltung
vorgestellte 10-Punkte-Plan sollte neben den
Schwerpunkten Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung auch das Handlungsfeld “soziale Prävention” umfassen.
Die Verwaltung wird gebeten, die in der Präsentation aufgeführten
aktuellen Maßnahmen um den Aspekt der „sozialen Prävention“ zu ergänzen
und entsprechend zu überarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
III. Abstimmung über den durch Antrag
AN/1638/2024 geänderten Ursprungsantrag:
Mehrheitlich, gegen
die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Enthaltung der FDP-Fraktion, zugestimmt.