Zusatz: Bereich: Dezernat VI, Dienststelle: VI-4
Der Antrag wurde vom Rat am 01.10.2024 zur Beratung in den ASSS und den GA sowie zur Entscheidung in den AVR verwiesen.
Übernommen aus der Sitzung vom 10.10.2024

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss

1.    Die Stadt Köln verfolgt keine Vertreibungspolitik gegenüber wohnungslosen und kranken Menschen. Dies auch dann nicht, wenn sie sich in Bereichen aufhalten, in denen eine Häufung der Luxusgüterbranche besteht.

2.    Wohnungslose und kranke Menschen haben das gleiche Recht, wie alle anderen Bürger*innen und Besucher*innen der Stadt Köln, sich in stark frequentierten Bereichen des öffentlichen Raums aufzuhalten.

3.    Die Stadt Köln verzichtet auf eine defensive Architektur (manche sprechen auch von einer ausgrenzenden Architektur), also auf eine Gestaltung des öffentlichen Raums, öffentlicher Gebäude oder von Stadtmöbeln, um wohnungslose und kranke Menschen davon abzuhalten, sich an einer bestimmten Stelle aufzuhalten.

 

Konzepte der Stadtverwaltung, die Dritten vorgestellt werden, sind immer auch den politischen Gremien bekannt zu geben. Der Rat der Stadt Köln fordert die Oberbürgermeisterin daher auf, auch den o.g. 10-Punkte-Plan in den Gremien des Rates vorzustellen.

1.    Die Verwaltung vermeidet eine defensive Architektur und richtet sich nach dem Gestaltungshandbuch der Stadt Köln. Möbelstücke, wie zum Beispiel Stadtbänke, die vom Standard abweichen und darauf abzielen, Menschen (insbesondere Obdachlose) zu vertreiben, sollen vermieden werden.

2.    Der Rat Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren bekräftigt das Ordnungsamt, Streetwork, die Polizei und die AWB, die Zusammenarbeit sowie die bestehende Verzahnung mit Akteur*innen wie Sicherheitskräften, sozialen Träger*innen und ehrenamtlich engagierten Bürger*innen zu intensivieren. Besonders in Situationen, in denen wohnungs- und obdachlose Menschen den öffentlichen Raum so nutzen, dass die Aufenthaltsqualität deutlich beeinträchtigt wird, sollen Maßnahmen zur Konfliktprävention ergriffen werden. Auch die zunehmende Ansammlung von Müll ist dabei zu berücksichtigen.

  1. Die bestehende „Anlaufstelle Dom“ von Ordnungsamt und Polizei soll im Sinne von Beschlusspunkt 2 weiterentwickelt werden.

4.    Im unmittelbaren Bahnhofsumfeld sollen Aufenthaltsräume für obdachlose Menschen geschaffen werden, die auf die Bedürfnisse der Nutzer*innen abgestimmt sind, kurze Wege zu bereits bestehenden Anlaufstellen bieten und mit einem zusätzlichen Hilfsangebot verbunden werden können.

  1. Der von der Verwaltung vorgestellte 10-Punkte-Plan sollte neben den Schwerpunkten Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung auch das Handlungsfeld “soziale Prävention” umfassen. Die Verwaltung wird gebeten, die in der Präsentation aufgeführten aktuellen Maßnahmen um den Aspekt der „sozialen Prävention“ zu ergänzen und entsprechend zu überarbeiten.

Abstimmungsergebnis:

III. Abstimmung über den durch Antrag AN/1638/2024 geänderten Ursprungsantrag:

Mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Enthaltung der FDP-Fraktion, zugestimmt.