1. Die Verwaltung legt dem Digitalisierungsausschuss bis zum 20.12.2024 eine Inhaltsangabe/Agenda vor, aus der sich ergibt, welche Gegenstände, Inhalte und Maßnahmen zur Digitalen Transformation und Digitalisierung der Stadtverwaltung geplant sind.
2. Aus dem Masterplan ergeben sich Verantwortlichkeiten, Termine und die Verfahren der Transformation der Arbeitsabläufe, die zu erzielenden Ergebnisse und die Vorteile der Digitalisierung für die verschiedenen Akteure der Stadtgesellschaft.
3. Aufgabe ist die Umsetzung der digitalen Transformation in der Stadtverwaltung. Für die strategischen, organisatorischen und informationstechnisch-konzeptionellen Aspekte der Digitalisierung und der digitalen Transformation bedient sich die Stadt eines Planverfahrens, über das quartalsweise der Digitalisierungsausschuss informiert wird.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimme der FDP und bei Enthaltung der SPD abgelehnt.