TOP Ö 6.1: Einrichtung eines dreizügigen Grundschulgebäudes mit einer Einfachturnhalle am Standort des ehemaligen „Nippesbades“, Friedrich-Karl-Straße / Ecke Niehler Kirchweg, 50737 Köln-Nippes, sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben im Haushaltjahr 2025