Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

1.    Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die Einrichtung des dreizügigen Grundschulgebäudes mit einer Einfachturnhalle am Standort des ehemaligen „Nippesbades“, Friedrich-Karl-Straße / Ecke Niehler Kirchweg,  50737 Köln-Nippes mit Gesamtkosten in Höhe von rund 1.160.000,- € (investiver Anteil: 348.000,- €, konsumtiver Anteil: 812.000,- €).

Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 812.000,- € sind im Haushaltsplan-Entwurf der Verwaltung im Haushaltsjahr 2025 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt.

Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 348.000,- € erfolgt im Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen.

2.    Der Finanzausschuss beschließt eine Mittelfreigabe in Höhe von 348.000 € für den Haushalt des Haushaltsjahres 2025 im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für die Einrichtung des dreizügigen Grundschulgebäudes mit einer Einfachturnhalle am Standort des ehemaligen „Nippesbades“, Friedrich-Karl-Straße/Ecke Niehler Kirchweg,  50737 Köln-Nippes bei Finanzstelle 4010-0301-5-2760 - GS Friedrich-Karl-Str. Neubau u. Turnh.

Die Einrichtung und Freigabe der Mittel erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.