Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

1.    Der Rat beschließt die Einrichtung des Gymnasiums in der Brügelmannstr. 10 in 50679 Köln mit Gesamtkosten in Höhe von rund 2.870.000,-- Euro (investiver Anteil: 882.000 Euro, konsumtiver Anteil: 1.988.000 Euro).

Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von 1.988.000 Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2025 aus Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von 882.000 Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2025 aus Mitteln im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in der Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-1-3102 - GYM Brügelmannstr. - Einrichtung Neubau.

2.    Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2025 eine Mittelfreigabe in Höhe von 882.000 € des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Finanzstelle 4013-0301-1-3102 für die Einrichtung des Gymnasiums Brügelmannstr. 10 in 50679 Köln.

Die Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026, insoweit dies nach § 82 GO NRW erforderlich ist.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.