geänderter Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die
Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß
Anlage 4 einen
Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei – wie
auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – gemäß der Stellungnahme der
Verwaltung (Anlage 11) zu berücksichtigen;
(Gemeinsamer Ergänzungsantrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Lothar Müller / Die Linke und Prof. Dr. Klaus Reinartz / FDP)
Anstelle des geplanten
Bürohochhauses an der Vitalisstraße soll durch den Bauträger und die Stadtverwaltung
untersucht werden, ob an dieser Stelle Wohnungen für studierende vorgesehen
werden können.
Der geplante Fuß- und
Radweg soll sinnvoll in ein Gesamt-Wegekonzept rund um die S-Bahn-Haltestelle
einbezogen werden. Siehe Beschluss der Bv´en Ehrenfeld und Lindenthal zur
Gestaltung der Kreuzung Vitalisstraße / Girlitzweg / Teichrohrsängerweg.
Die geplante
Haltestelle der Stadtbahn auf der HGK-Trasse wird in den Planungen
berücksichtigt und in das Rad- und Fußwegekonzept eingebunden.
Der Beschluss des Rahmenplanungsbeirat wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
nicht anwesend: Herr Hilgers (SPD, Frau Führer (CDU)