geänderter Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 4 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 11) zu berücksichtigen;

(Gemeinsamer Ergänzungsantrag von  Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Lothar Müller / Die Linke und Prof. Dr. Klaus Reinartz / FDP)

Anstelle des geplanten Bürohochhauses an der Vitalisstraße soll durch den Bauträger und die Stadtverwaltung untersucht werden, ob an dieser Stelle Wohnungen für studierende vorgesehen werden können.

Der geplante Fuß- und Radweg soll sinnvoll in ein Gesamt-Wegekonzept rund um die S-Bahn-Haltestelle einbezogen werden. Siehe Beschluss der Bv´en Ehrenfeld und Lindenthal zur Gestaltung der Kreuzung Vitalisstraße / Girlitzweg / Teichrohrsängerweg.

Die geplante Haltestelle der Stadtbahn auf der HGK-Trasse wird in den Planungen berücksichtigt und in das Rad- und Fußwegekonzept eingebunden.

Der Beschluss des Rahmenplanungsbeirat wird zustimmend zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

nicht anwesend: Herr Hilgers (SPD, Frau Führer (CDU)