geänderter Beschluss:

1.    Der Rat nimmt das Ergebnis aus dem Erarbeitungsprozess zu den Qualitätsstandards zur Kenntnis (siehe Anlage 2).

2.    Der Rat beschließt, dass fassadenseitig angeordnete Außengastronomieflächen durch Aufstellelemente an den Kopfseiten begrenzt werden können.

Werden Elemente eingesetzt, um seheingeschränkte Personen an der Außengastronomie vorbei zu leiten, sind diese verpflichtend und bis zur Gehbahn aufzustellen.

Die Seite zur Gehbahn muss grundsätzlich in voller Breite freigehalten werden.

3.    Der Rat beschließt die verbindlichen Vorgaben „Gestaltung von Elementen der Außengastronomie“, die aus diesem Prozess hervorgegangen sind (siehe Anlage 3, Kapitel B II.).

4.    Der Rat nimmt das Gesamtdokument „Verbindlichen Vorgaben zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung dieses umzusetzen (siehe Anlage 3).

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Übergangsfrist im Umsetzungskonzept festzusetzen und den zuständigen Gremien vorzulegen. Alle Flächen, die 2024 genehmigt waren, dürfen zunächst in gleicher Form und Größe betrieben werden. Nach Ablauf der Übergangsfrist dürfen nur die Flächen betrieben werden, die unter Berücksichtigung der neuen Restgehwegbreiten von mindestens 1,50 m bzw. 1,80 m zuzüglich der erforderlichen Sicherheitsabstände, genehmigt wurden.

    (Gemeinsamer mündlicher Ergänzungsantrag von Grüne, CDU, SPD, Linke und FDP)


Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Vorlage zu den Stehtischen wie folgt zu ergänzen:

Im Bereich der Gesamtstadt sind im Außenbereich Stehtische anstelle von Tischen und Stühlen erlaubt, wenn es sich um eine räumliche und zeitlich begrenzte Veranstaltung handelt (z. Bsp. ein Fußballspiel, Karnevals- oder Schützenumzug etc.) und auf den Flächen der genehmigten Außengastronomie gestellt werden.

Der Betrieb ohne Genehmigung für Außengastronomie kann für wiederkehrende Veranstaltungen eine grundsätzliche jährliche Genehmigung für Stehtische erhalten, die den Vorgaben entsprechen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

mit einer Enthaltung (Grüne)

nicht anwesend: Herr Hilgers (SPD, Frau Führer (CDU)