geänderter Beschluss:
1. Der Rat nimmt das
Ergebnis aus dem Erarbeitungsprozess zu den Qualitätsstandards zur Kenntnis
(siehe Anlage 2).
2. Der Rat beschließt, dass fassadenseitig
angeordnete Außengastronomieflächen durch Aufstellelemente an den Kopfseiten
begrenzt werden können.
Werden Elemente eingesetzt, um seheingeschränkte Personen an der
Außengastronomie vorbei zu leiten, sind diese verpflichtend und bis zur Gehbahn
aufzustellen.
Die Seite zur Gehbahn muss grundsätzlich in voller Breite freigehalten
werden.
3. Der Rat beschließt die
verbindlichen Vorgaben „Gestaltung von
Elementen der Außengastronomie“, die aus diesem Prozess hervorgegangen sind
(siehe Anlage 3, Kapitel B II.).
4. Der Rat nimmt das
Gesamtdokument „Verbindlichen Vorgaben
zur Anordnung und Gestaltung der
Außengastronomie“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung dieses
umzusetzen (siehe Anlage 3).
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine
Übergangsfrist im Umsetzungskonzept festzusetzen und den zuständigen
Gremien vorzulegen. Alle Flächen, die 2024 genehmigt waren, dürfen
zunächst in gleicher Form und Größe betrieben werden. Nach Ablauf der
Übergangsfrist dürfen nur die Flächen betrieben werden, die unter
Berücksichtigung der neuen Restgehwegbreiten von mindestens 1,50 m bzw.
1,80 m zuzüglich der erforderlichen Sicherheitsabstände, genehmigt wurden.
(Gemeinsamer mündlicher Ergänzungsantrag von Grüne, CDU, SPD, Linke und FDP)
Die Bezirksvertretung Lindenthal
beschließt die Vorlage zu den Stehtischen wie folgt zu ergänzen:
Im Bereich der Gesamtstadt sind im Außenbereich Stehtische anstelle von Tischen
und Stühlen erlaubt, wenn es sich um eine räumliche und zeitlich begrenzte Veranstaltung
handelt (z. Bsp. ein Fußballspiel, Karnevals- oder Schützenumzug etc.) und auf
den Flächen der genehmigten Außengastronomie gestellt werden.
Der Betrieb ohne Genehmigung für Außengastronomie kann für wiederkehrende
Veranstaltungen eine grundsätzliche jährliche Genehmigung für Stehtische
erhalten, die den Vorgaben entsprechen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
mit einer Enthaltung (Grüne)
nicht anwesend: Herr Hilgers (SPD, Frau Führer (CDU)