Beschluss:

1.         Der Rat beschließt die neue Parkgebührenordnung 2025 mit einer Festsetzung neuer Gebühren und struktureller Anpassungen. Diese Gebührenordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenland auf dem Gebiet der Stadt Köln vom 21. November 2019 außer Kraft.

2.         Der Rat beschließt, dass mit Einführung der gesetzlichen Umsatzsteuer auf die Einnahmen aus Gebühren für die so genannten selbstständigen Parkflächen in Köln dieser Umsatzsteueranteil in der zum Zeitpunkt geltenden Steuerhöhe abgeführt wird (vsl. ab dem 01.01.2027).

3.         Der Rat stellt den finanziellen Bedarf zur technischen Ertüchtigung der Parkscheinautomaten für die Umsetzung der neuen Parkgebührenordnung 2025 mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 513.000 Euro fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung unter Berücksichtigung des § 82 GO.

Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, sofern alle Bezirksvertretungen und der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales dieser Vorlage uneingeschränkt zustimmen.


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

zwei Nein-Stimmen (FDP, AfD

eine Enthaltung (Linke)